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Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu den Punkten

  1. -3. hat der Magistrat in der ST 1794/2020 abschließend Stellung genommen. Zu
  2. Mit den Bebauungsplänen - Nr. 803 Ä6 - Riedberg - Niederurseler Hang - Nr. 803 Ä4 - Riedberg - Altkönigblick - Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen (Wall oder Wall-/Wand-Kombination) östlich der Autobahn 5 geschaffen. Zu
  3. Eine allgemeingültige Aussage zur möglichen Verwendung von Abbruchmaterial für den Bau von Lärmschutzwällen ist nicht möglich. Bauschutt aus Abbruchmaßnahmen kann mit sehr unterschiedlichen Stoffen belastet sein. Die Verwertungsmöglichkeit für Bauschutt hängt unter anderem vom Schadstoffgehalt sowie der Art des Schadstoffs ab. Diese Faktoren werden im Vorfeld eingehend untersucht. Grundsätzlich ist der Bau der Lärmschutzwälle im Bereich Kalbach von den weiteren Ausbauplanungen der BAB A5 abhängig. Aktuell führt Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie zur Überprüfung der zukünftigen Erfordernisse durch. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt in der ersten Hälfte des Jahres 2021 vor. Die Ergebnisse der Studie können zu Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung der BAB 5 führen und sich auf die Lage der Lärmschutzwälle auswirken. Abhängig von den Ergebnissen müssen die Realisierungsmöglichkeiten der Lärmschutzwälle überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt werden. Eventuell werden auch Zwischenlösungen in Betracht gezogen.