Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein
Stellungnahme des Magistrats
In dieser Angelegenheit gibt es noch Abstimmungsbedarf mit Hessen Mobil. Der Magistrat bedauert es, folglich binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zu den Punkten 1. - 3. kann der Magistrat mitteilen, dass sich folgende für den Bau benötige Flurstücke noch im Privateigentum befinden: Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 5 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 8 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 9 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 3 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 2/1 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 5, Flurstück 15 (nur teilweise) Alle weiteren für den Bau benötigten Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.