Lärmschutzwall A 5 vorantreiben
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zur Errichtung des Lärmschutzwalls entlang der A 5 die jeweils notwendigen Teile folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kalbach anzukaufen: - Flur 13, Flurstück 5 - Flur 13, Flurstück 8 - Flur 15, Flurstück 9 - Flur 15, Flurstück 3 - Flur 15, Flurstück 2/1 - Flur 5, Flurstück 15 Angesichts des vom Ortsbeirat 12 und anderen Ortsbeiräten abgelehnten 10-streifigen Ausbaus wird der Magistrat außerdem gebeten, übergangsweise schon mit Zwischenlösungen eines Lärmschutzes zu beginnen.
Begründung
Die genannten Flurstücke fehlen noch für den Lärmschutzwall (ST 1794/2020). Ein 10-streifiger Ausbau widerspricht allen aktuellen Planungen zum Klimaschutz auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Der Bebauungsplan 840 ist rechtgültig und kann umgesetzt werden. Zwischenlösungen können gemäß ST 817/2021 in Betracht gezogen werden. Die Ortsbeiräte 6 (OM 6903/2020), 7 (OA 627/2020) und 8 (OA 618/2020) haben sich ebenfalls gegen einen 10-streifigen Ausbau ausgesprochen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)