Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST
815
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten
Berg Nachdem eine im Juli 2013 in der
Straße Am Kalten Berg durchgeführte Verkehrserhebung ergeben hat, dass sich das
Geschwindigkeitsniveau bei ca. 30 km/h befindet, kann der Magistrat kein
Erfordernis für eine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen. Zudem ist nach der
Straßenverkehrs-Ordnung eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung nur
unter engen Voraussetzungen - insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder
Ordnung des Verkehrs - möglich, weswegen in der Straße Am Kalten Berg lediglich
im Kurvenbereich am Ortsausgang die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt
wurde (gefährliche Kurve). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776
Antrag vom
09.05.2016, OF
19/10
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86
Antrag vom
13.11.2016, OF
185/10
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953