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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg Nachdem eine im Juli 2013 in der Straße Am Kalten Berg durchgeführte Verkehrserhebung ergeben hat, dass sich das Geschwindigkeitsniveau bei ca. 30 km/h befindet, kann der Magistrat kein Erfordernis für eine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen. Zudem ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung nur unter engen Voraussetzungen - insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs - möglich, weswegen in der Straße Am Kalten Berg lediglich im Kurvenbereich am Ortsausgang die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wurde (gefährliche Kurve). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Antrag vom 09.05.2016, OF 19/10 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953

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