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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815

Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straße Am Kalten Berg Nachdem eine im Juli 2013 in der Straße Am Kalten Berg durchgeführte Verkehrserhebung ergeben hat, dass sich das Geschwindigkeitsniveau bei ca. 30 km/h befindet, kann der Magistrat kein Erfordernis für eine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen. Zudem ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung nur unter engen Voraussetzungen - insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs - möglich, weswegen in der Straße Am Kalten Berg lediglich im Kurvenbereich am Ortsausgang die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wurde (gefährliche Kurve).

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