Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h
Begründung
die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15; OM 86/16 OBR 10; ST 1426/16 Die ablehnenden Stellungnahmen des Magistrats zur Einführung von Tempo 30 auf der Straße "Am Kalten Berg" in Berkersheim (ST 1426 und ST 815) müssen aufgrund der mittlerweile gegebenen Wohnsituation der Anlieger neu bewertet werden. So wurden zwischenzeitlich Häuser fertig gestellt sowie nach und nach bezogen, die ausschließlich über den Kalten Berg erschlossen werden. Müllabfuhr, Feuerwehr und Post haben über die Straße "Am Kalten Berg" Zugang zu den Häusern. Anlieger be- und entladen ihre Autos auf dieser Straße. Kinder nutzen den Gehweg an dieser Straße beim Gang in den Kindergarten oder zur Schule. Die fehlende Tempo 30 Regelung führt für die Anlieger zu unnötiger Lärmbelästigung und zu Gefährdungen wegen zu schnellen Fahrens und erfordert dringend eine Verbesserung dieser Situation durch Einführung von Tempo 30.