Bus-Chaos im Frankfurter Westen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST
811
Betreff: Bus-Chaos im
Frankfurter Westen? zu 1) Es trifft zu, dass es nach der Betriebsaufnahme
durch die DB Busverkehr Hessen GmbH im Linienbündel B zu überdurchschnittlichen
Ausfällen und Verspätungen gekommen ist. zu 2) und 4) Aufgrund von seinerzeit im Dezember 2014 noch
mangelhaften Linienwegskenntnissen bei einigen der neu eingestellten
Busfahrerinnen und -fahrern kam es vereinzelt dazu, dass Haltestellen
ausgelassen wurden und dass der vorgegebene Linienweg nicht eingehalten wurde.
zu 3) Aufgrund einer fehlerhaften Datenlieferung war das
Integrierte Bordinformationssystem zunächst mit falschen Daten für die Ansagen
und die Innen- und Außenanzeigen versorgt. Dieser Fehler ist zwischenzeitlich
behoben. zu 5) Soweit die aufgetretenen Probleme durch das
Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) erfasst und übermittelt werden
konnten, wurden sie bei traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt -
dokumentiert. zu 6) Wesentlicher Grund für die aufgetretenen Probleme
war die seinerzeit noch mangelhafte Erfahrung des Fahrpersonals, das mehr als
sonst üblich aus Berufsanfängern besteht. Es haben im Vorfeld Fahrten zur
Streckenerkundung stattgefunden, aber für das Fahrpersonal war es offenbar im
"Echtbetrieb" schwieriger als erwartet, sich im Straßennetz
zurechtzufinden.
zu 7) DB Busverkehr Hessen hat vor allem die
Schulungsmaßnahmen intensiviert und achtet bei der Disposition des
Fahrpersonals darauf, welche Linien von den Fahrerinnen und Fahrern inzwischen
sicher beherrscht werden. Ein Einsatz ohne vollständige Streckenkunde bzw. ohne
beigestellten Lehrfahrer ist ausgeschlossen. Die Bonus-Malus-Regelungen gelten auch für die DB
Busverkehr Hessen. Eine Aussage, in welchem Umfang sich Malus-Zahlungen
ergeben, kann erst nach Jahresabschluss 2015 gemacht werden. Unabhängig von der
Bonus-Malus-Regel werden der DB Busverkehr Hessen nicht erbrachte
Fahrleistungen nicht vergütet. Zu 8) Die bisherigen Bündelneustarts zeichneten sich im
Regelfall dadurch aus, dass die jeweiligen Ausschreibungsgewinner im Bereich
des jeweiligen Bündels bereits zuvor als Subunternehmer tätig gewesen waren.
Das Fahrpersonal war also zumeist ortskundig und die Unternehmen waren der
Betriebsaufnahme damit besser gewachsen. Zu 9) In den Ausschreibungsunterlagen für das Linienbündel
B waren alle Anforderungen an den Betreiber genau und umfänglich beschrieben.
Sollte nach einem Ausschreibungsverfahren bei einem anderen Linienbündel in
Zukunft ein Betreiberwechsel anstehen, werden die Vorbereitungen des
Verkehrsunternehmens auf den Betriebsstart enger kontrolliert werden. Zu 10) Auch den Fahrgästen des Linienbündels B stand und
steht die 10-Minuten-Garantie zur Verfügung. Sie sieht vor, dass Fahrgäste, die
ihr Fahrtziel erst mehr als zehn Minuten verspätet erreichen, den Fahrpreis
erstattet bekommen (bei Zeitkarten anteilig). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.01.2015, V
1218
Antrag vom 01.10.2018, OF 812/6