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Bus-Chaos im Frankfurter Westen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 811 Betreff: Bus-Chaos im Frankfurter Westen? zu 1) Es trifft zu, dass es nach der Betriebsaufnahme durch die DB Busverkehr Hessen GmbH im Linienbündel B zu überdurchschnittlichen Ausfällen und Verspätungen gekommen ist. zu 2) und 4) Aufgrund von seinerzeit im Dezember 2014 noch mangelhaften Linienwegskenntnissen bei einigen der neu eingestellten Busfahrerinnen und -fahrern kam es vereinzelt dazu, dass Haltestellen ausgelassen wurden und dass der vorgegebene Linienweg nicht eingehalten wurde. zu 3) Aufgrund einer fehlerhaften Datenlieferung war das Integrierte Bordinformationssystem zunächst mit falschen Daten für die Ansagen und die Innen- und Außenanzeigen versorgt. Dieser Fehler ist zwischenzeitlich behoben. zu 5) Soweit die aufgetretenen Probleme durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) erfasst und übermittelt werden konnten, wurden sie bei traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt - dokumentiert. zu 6) Wesentlicher Grund für die aufgetretenen Probleme war die seinerzeit noch mangelhafte Erfahrung des Fahrpersonals, das mehr als sonst üblich aus Berufsanfängern besteht. Es haben im Vorfeld Fahrten zur Streckenerkundung stattgefunden, aber für das Fahrpersonal war es offenbar im "Echtbetrieb" schwieriger als erwartet, sich im Straßennetz zurechtzufinden. zu 7) DB Busverkehr Hessen hat vor allem die Schulungsmaßnahmen intensiviert und achtet bei der Disposition des Fahrpersonals darauf, welche Linien von den Fahrerinnen und Fahrern inzwischen sicher beherrscht werden. Ein Einsatz ohne vollständige Streckenkunde bzw. ohne beigestellten Lehrfahrer ist ausgeschlossen. Die Bonus-Malus-Regelungen gelten auch für die DB Busverkehr Hessen. Eine Aussage, in welchem Umfang sich Malus-Zahlungen ergeben, kann erst nach Jahresabschluss 2015 gemacht werden. Unabhängig von der Bonus-Malus-Regel werden der DB Busverkehr Hessen nicht erbrachte Fahrleistungen nicht vergütet. Zu 8) Die bisherigen Bündelneustarts zeichneten sich im Regelfall dadurch aus, dass die jeweiligen Ausschreibungsgewinner im Bereich des jeweiligen Bündels bereits zuvor als Subunternehmer tätig gewesen waren. Das Fahrpersonal war also zumeist ortskundig und die Unternehmen waren der Betriebsaufnahme damit besser gewachsen. Zu 9) In den Ausschreibungsunterlagen für das Linienbündel B waren alle Anforderungen an den Betreiber genau und umfänglich beschrieben. Sollte nach einem Ausschreibungsverfahren bei einem anderen Linienbündel in Zukunft ein Betreiberwechsel anstehen, werden die Vorbereitungen des Verkehrsunternehmens auf den Betriebsstart enger kontrolliert werden. Zu 10) Auch den Fahrgästen des Linienbündels B stand und steht die 10-Minuten-Garantie zur Verfügung. Sie sieht vor, dass Fahrgäste, die ihr Fahrtziel erst mehr als zehn Minuten verspätet erreichen, den Fahrpreis erstattet bekommen (bei Zeitkarten anteilig). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2015, V 1218 Antrag vom 01.10.2018, OF 812/6