Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST
810
Betreff: Delkeskampsches
Haus: Das Flüchtlingscafé Milena Bei dem Delkeskampsche Haus
handelt es sich um ein hochrangiges Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG im
Stadtteil Bockenheim. Denkmalschutzrechtliche Belange werden bei Maßnahmen
an Kulturdenkmalen grundsätzlich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
geprüft. Hierzu zählt auch die Thematik des 2. Rettungsweges, der
denkmalverträglich zu realisieren ist. Ob mit der angedachten Nutzung
verbundene Substanzeingriffe denkmalgerecht umsetzbar sind, muss im Vorfeld
durch das Denkmalamt geprüft werden. Darüber hinaus ist das Gebäude als Wohn- und
Geschäftshaus genehmigt, so dass die beabsichtigte Nutzung als Café für
geflüchtete Frauen nicht von der Genehmigungslage abgedeckt ist. Eine Nutzung
als Café muss im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsicht
geprüft werden. Für den Betreiber des Cafés Milena ist es empfehlenswert vorab
eine Bauberatung dort in Anspruch zu nehmen, um zu klären, was für die
beabsichtigte Nutzung an Baumaßnahmen zu veranlassen ist. Im Übrigen ist die Liegenschaft derzeit über das
Liegenschaftsamt vermietet und könnte aktuell nicht für das Flüchtlingscafé zur
Verfügung gestellt werden. Der Förderverein Mädchenbüro e.V. ist Träger für das
Flüchtlingsprojekt "Café Milena". Das Nachbarschaftsheim Bockenheim e.V. stellt
derzeit die Räumlichkeiten im Mädchenbüro in der Salvador-Allende-Straße 11 von
9:00 Uhr bis 12:00 zur Verfügung. Um dem hohen Bedarf gerecht zu werden,
mietete der Förderverein Mädchenbüro e.V. einen weiteren Raum in Bockenheim an.
Die Linsenhofstiftung und die KfW-Stiftung stellen die Finanzierung des Cafés
sicher. Dem Magistrat ist bewusst, dass für
eine bessere Betreuung der geflüchteten Frauen eine andere als die aktuell
gegebene Situation wünschenswert ist. Eine Nutzung des Delkeskampsche Hauses
für das Flüchtlingsprojekt "Cafe Milena" ist aufgrund der aktuellen Sach- und
Rechtslage nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2016, OM 4876
Antrag vom
02.06.2017, OF
303/2