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Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810 Betreff: Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena Bei dem Delkeskampsche Haus handelt es sich um ein hochrangiges Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG im Stadtteil Bockenheim. Denkmalschutzrechtliche Belange werden bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen grundsätzlich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft. Hierzu zählt auch die Thematik des 2. Rettungsweges, der denkmalverträglich zu realisieren ist. Ob mit der angedachten Nutzung verbundene Substanzeingriffe denkmalgerecht umsetzbar sind, muss im Vorfeld durch das Denkmalamt geprüft werden. Darüber hinaus ist das Gebäude als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt, so dass die beabsichtigte Nutzung als Café für geflüchtete Frauen nicht von der Genehmigungslage abgedeckt ist. Eine Nutzung als Café muss im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsicht geprüft werden. Für den Betreiber des Cafés Milena ist es empfehlenswert vorab eine Bauberatung dort in Anspruch zu nehmen, um zu klären, was für die beabsichtigte Nutzung an Baumaßnahmen zu veranlassen ist. Im Übrigen ist die Liegenschaft derzeit über das Liegenschaftsamt vermietet und könnte aktuell nicht für das Flüchtlingscafé zur Verfügung gestellt werden. Der Förderverein Mädchenbüro e.V. ist Träger für das Flüchtlingsprojekt "Café Milena". Das Nachbarschaftsheim Bockenheim e.V. stellt derzeit die Räumlichkeiten im Mädchenbüro in der Salvador-Allende-Straße 11 von 9:00 Uhr bis 12:00 zur Verfügung. Um dem hohen Bedarf gerecht zu werden, mietete der Förderverein Mädchenbüro e.V. einen weiteren Raum in Bockenheim an. Die Linsenhofstiftung und die KfW-Stiftung stellen die Finanzierung des Cafés sicher. Dem Magistrat ist bewusst, dass für eine bessere Betreuung der geflüchteten Frauen eine andere als die aktuell gegebene Situation wünschenswert ist. Eine Nutzung des Delkeskampsche Hauses für das Flüchtlingsprojekt "Cafe Milena" ist aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4876 Antrag vom 02.06.2017, OF 303/2