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Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Flüchtlingscafé Milena Vorgang: OM 4276/15 OBR 2; ST 1489/15 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass das sich im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschütze Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen VertreterInnen für die Projektarbeit des FlüchtlingsCafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, welche Grenzen hier der vorsorgliche bauliche Brandschutz den Nutzungsmöglichkeiten - etwa im Bezug zu einer Kinderbetreuung - setzt (vgl. ST 1489/15). In Anlehnung an die Projektierung durch die KfW-Stiftung sowie der Linsenhoff-Stiftung ist die entsprechende kommunale Förderung zunächst auf vier Jahre zu begrenzen. Begründung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW-Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen" [http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/fluechtlingscafe-milena]. Das FlüchtlingsCafé Milena teilt seinen Platzbedarf als vorübergehende Lösung in Assoziation mit dem Mädchencafé. Nach wie vor fehlt es allerdings dringend an Räumlichkeiten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2016, OF 833/2 Betreff: Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena Vorgang: OM 4276/15 OBR 2; ST 1489/15 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass das sich im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschütze Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen VertreterInnen für die Projektarbeit des FlüchtlingsCafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, welche Grenzen hier der vorsorgliche bauliche Brandschutz den Nutzungsmöglichkeiten - etwa im Bezug zu einer Kinderbetreuung - setzt (vgl. ST 1489/15). In Anlehnung an die Projektierung durch die KfW-Stiftung sowie der Linsenhoff-Stiftung ist die entsprechende kommunale Förderung zunächst auf vier Jahre zu begrenzen. Begründung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW-Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen" [http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/fluechtlingscafe-milena]. Das FlüchtlingsCafé Milena teilt seinen Platzbedarf als vorübergehende Lösung in Assoziation mit dem Mädchencafé. Nach wie vor fehlt es allerdings dringend an Räumlichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4276 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4876 2016 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., FDP und fraktionslos (= Enthaltung)