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Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4876 entstanden aus Vorlage: OF 833/2 vom 01.01.2016 Betreff: Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena Vorgang: OM 4276/15 OBR 2; ST 1489/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen Vertreterinnen und Vertretern für die Projektarbeit des Flüchtlingscafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, welche Grenzen hier der vorsorgliche bauliche Brandschutz den Nutzungsmöglichkeiten - etwa in Bezug auf eine Kinderbetreuung - setzt (vgl. ST 1489 ). In Anlehnung an die Projektierung durch die KfW Stiftung sowie der Linsenhoff-Stiftung ist die entsprechende kommunale Förderung zunächst auf vier Jahre zu begrenzen. Begründung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen." (Quelle: http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/fluechtlingscafe-milena) Das Flüchtlingscafé Milena teilt seinen Platz als vorübergehende Lösung mit dem Mädchencafé. Nach wie vor fehlt es allerdings dringend an Räumlichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4276 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.