Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM
4876 entstanden aus
Vorlage: OF 833/2 vom
01.01.2016 Betreff: Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena
Vorgang: OM 4276/15 OBR 2; ST 1489/15 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass das im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschützte Delkeskampsche
Haus in Abstimmung mit dessen Vertreterinnen und Vertretern für die
Projektarbeit des Flüchtlingscafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Dabei
ist zu prüfen und zu berichten, welche Grenzen hier der vorsorgliche bauliche
Brandschutz den Nutzungsmöglichkeiten - etwa in Bezug auf eine Kinderbetreuung
- setzt (vgl. ST 1489 ). In Anlehnung an die
Projektierung durch die KfW Stiftung sowie der Linsenhoff-Stiftung ist die
entsprechende kommunale Förderung zunächst auf vier Jahre zu begrenzen. Begründung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des
Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW Stiftung und der
Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in
Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig
ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach
den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem
erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam
Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen
und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen."
(Quelle:
http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/fluechtlingscafe-milena) Das Flüchtlingscafé Milena teilt seinen Platz als
vorübergehende Lösung mit dem Mädchencafé. Nach wie vor fehlt es allerdings
dringend an Räumlichkeiten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4276
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.10.2015, ST 1489
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2016, ST 810
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat.