Hotel im Dom-Römer-Quartier
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST
799
Betreff: Hotel im
Dom-Römer-Quartier Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
2441 vom 06.09.2007 soll der Nutzungsschwerpunkt der Neubebauung auf dem
Dom-Römer-Areal mit Ausnahme des Archäologischen Gartens im Wesentlichen aus
Wohnen, Läden und Gastronomie bestehen. Das beschlossene Nutzungskonzept
(Anlage 2 des o.g. Beschlusses) sah in untergeordnetem Maße in Obergeschossen
auch ein kleines Hotel und / oder Büroflächen vor. Die
Realisierungsmöglichkeiten für ein Hotel wurden von der DomRömer GmbH aus
technischer und wirtschaftlicher Sicht geprüft und aus folgenden Gründen
verworfen. Im Zuge der Vorentwurfsplanung hat
die DomRömer GmbH überprüft, ob ein Hotel im Quartier entwickelt werden kann.
Aufgrund unterschiedlicher Sachzwänge ergaben sich aus planerischer Sicht
Zweifel an der Umsetzbarkeit des vorgenannten Hotelkonzeptes. Diese sind
nachfolgend aufgeführt: - Im
Rahmen der Entwicklung der Frankfurter Altstadt sind nach den Dresdner
Erfahrungen hausübergreifende Nutzungen auszuschließen. Die Fassaden der
kleinteiligen Altstadt-Grundrisse sollen die Nutzung bestimmen. Bei der
Realisierung eines Stadthotels würde dagegen hinter vier unterschiedlich
gestalteten Fassaden das gleiche Hotel entwickelt werden. - Die Gebäudetiefen der Häuser an
der Braubachstraße sind ungünstig für eine Hotelnutzung. Die Tiefe beträgt
abzüglich der Flurfläche pro Zimmer lediglich 4,25 Meter. Effiziente
Hotelgrundrisse mit einer Tiefe von 6 Metern könnten nicht umgesetzt werden.
- Die Erschließung des
Gebäudes "Goldenes Lämmchen" über die Gebäude an der Braubachstraße wäre weder
im Erdgeschoss noch in den Obergeschossen möglich. Die Lage des Treppenhauses
des Gebäudes Braubachstraße 27, das aufgrund der baulichen Einschränkungen aus
dem Untergeschoss nicht verändert werden kann, befindet sich genau an der
Schnittstelle der beiden Gebäude und verhindert eine notwendige interne
Verbindung. Folglich wäre die Erschließung für Gäste und das Hotelpersonal nur
über den Lämmchen-Hof möglich. - Jedes Gebäude wird von einem anderen
Architekturbüro geplant. Der Koordinationsaufwand, die unterschiedlichen
Planungen zusammenzuführen und diese mit einem Hotelbetreiber und dessen
eigenem Planer abzustimmen, würde einen Mehraufwand an Planung und Koordination
darstellen. Daraus würden Planungs- und Genehmigungsrisiken, Mehrkosten und
Zeitverzögerungen resultieren, die noch nicht genau zu ermitteln sind. - Aufgrund der rekonstruierten
Rückfassade des Gebäudes Braubachstraße 27 ergeben sich lichte Raumhöhen von
ca. 2,50 Meter im 1. und 2. Obergeschoss. Bei einer hausübergreifenden
Hotelnutzung müsste die benachbarte Bebauung (Braubachstraße 25 und 29) auf das
gleiche Niveau angepasst werden. Das hätte wiederum zur Folge, dass die
Entwürfe dieser beiden Häuser grundlegend überarbeitet werden müssten.
Hotelplanungen gehen zudem üblicherweise von großzügigen Deckenhöhen mit einer
Höhe von ca. 3 Meter aus, um Gebäudetechnik in abgehängten Decken unterbringen
zu können. - Die
vorgegebenen Liegenschaften verfügen über nicht ausreichend dimensionierte
Nebenflächen in den Untergeschossen, um Räume für Housekeeping, Magazin und
Personal berücksichtigen zu können. Aufgrund der im Untergeschoss befindlichen
Tiefgarage können auch keine zusätzlichen Nebenflächen geschaffen werden.
- Anlieferungsmöglichkeiten für
das Hotel könnten lediglich unterirdisch hergestellt werden, da an der
zweispurigen Braubachstraße mit Straßenbahnverkehr keine Haltemöglichkeiten zur
Verfügung gestellt werden können. Unterirdisch könnten jedoch aufgrund der
geringen Deckenhöhe lediglich Kleintransporter anliefern. - An der Braubachstraße könnte keine
Vorfahrt am Hoteleingang eingerichtet werden. - Da aufgrund der
Drittverwendbarkeit sämtliche Gebäude an der Braubachstraße über einen autarken
Erschließungskern mit separatem Aufzug verfügen, muss mit einer erhöhten
Nebenkostenbelastung für den Betreiber kalkuliert werden. Dies hätte Abschläge
bei der Pachthöhe und somit auch beim Verkaufspreis zur Folge. Die wirtschaftliche Prüfung fand unter Einbeziehung
der allgemeinen Marktdaten als auch unter Berücksichtigung der
objektspezifischen Besonderheiten sowohl für eine Hotel- als auch eine Wohn-
und Gewerbenutzung statt. In die wirtschaftliche Untersuchung einer
Hotelnutzung floss darüber hinaus die Machbarkeitsstudie eines auf
Hotelkonzepte spezialisierten Beratungsunternehmens ein, in die der Wohn- und
Gewerbenutzung das Wertgutachten eines Immobiliensachverständigen. Die
wirtschaftliche Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass durch den Verkauf von
Wohnungen in den Obergeschossen und Gewerbeflächen in den Erdgeschossen in den
Häusern Braubachstraße 25-29 und Hinter dem Lämmchen 6 ein höherer
Verkaufserlös erzielt werden kann als durch die Realisierung eines Hotels an
diesem Standort.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.11.2012, OA 295