Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen mittels Verkehrszeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) ist nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen. In der Wehrstraße sind insbesondere keine Kindergärten, -tagesstätten, -krippen mit einem direkten Zugang zur Wehrstraße vorhanden, die eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechtfertigen. Ebenso ist keine Unfallhäufungsstelle vorhanden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen rechtfertigen würde. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 2.: Das Aufstellen eines Dialog-Displays in der Offenbacher Landstraße ist in Höhe der Hausnummer 294 in Fahrtrichtung Offenbach technisch möglich. In unmittelbarer Nähe befindet sich aber eine Lichtsignalanlage, weshalb der Aufstellort nicht sinnvoll ist. Im Übrigen werden Dialog-Displays nur für Schulen und Kitas eingesetzt. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.