Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
Hinsichtlich der Kontrollen rund um die Wehrstraße kann
mitgeteilt werden, dass die Städtische Verkehrspolizei zumindest sporadisch
Geschwindigkeitskontrollen durchführen wird, soweit dies technisch zu
realisieren ist. Einer höheren Überwachungsdichte steht der Erlass des
Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung
durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" entgegen, wonach
Geschwindigkeitskontrollen prioritär an Unfallhäufungspunkten und
schützenswerten Örtlichkeiten wie Schulwegen durchgeführt werden müssen. Da die
Wehrstraße kein prioritäres Kriterium erfüllt, ist keine hohe Kontrolldichte
möglich. Die angeregte Markierung von
Schutzstreifen in der Wehrstraße könnte tatsächlich die erwünschten
verkehrsberuhigenden Auswirkungen haben und wird daher befürwortet. Allerdings
ist dabei zu bedenken, dass nach Entfernung der alten Markierung diese als
sogenannte "Phantom-Markierung" weiterhin erkennbar sein wird, wodurch die alte
Leitlinie in Fahrbahnmitte im Ergebnis doch noch verkehrswirksam bleiben
könnte, da dem Kfz-Verkehr ein eigener - wenn auch schmalerer -
Fahrstreifen suggeriert wird. Als zusätzlichen, verkehrsberuhigenden Effekt könnte
daher eine Verkehrsinsel dienen, welche im Einmündungsbereich der
Wasserhofstraße ohnehin als Querungshilfe für zu Fuß Gehende und Radfahrende
vorgesehen werden sollte. Diese ist insbesondere notwendig, um den Radverkehr
sicher auf die rechte Straßenseite in Richtung Offenbacher Landstraße zu führen
(Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908). Es ist notwendig, die beschriebenen Änderungen der
Verkehrsführung als Gesamtmaßnahme zu planen und umzusetzen. Da die
Ummarkierung umfangreich ist und verwaltungsinterne Abstimmungen notwendig
sind, kann hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes derzeit keine verlässliche
Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.09.2018, OA 312
Antrag vom
26.05.2021, OF 43/5
Anregung vom
11.06.2021, OA 28