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Verkehrssicherheit in der Wehrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Hinsichtlich der Kontrollen rund um die Wehrstraße kann mitgeteilt werden, dass die Städtische Verkehrspolizei zumindest sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchführen wird, soweit dies technisch zu realisieren ist. Einer höheren Überwachungsdichte steht der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" entgegen, wonach Geschwindigkeitskontrollen prioritär an Unfallhäufungspunkten und schützenswerten Örtlichkeiten wie Schulwegen durchgeführt werden müssen. Da die Wehrstraße kein prioritäres Kriterium erfüllt, ist keine hohe Kontrolldichte möglich. Die angeregte Markierung von Schutzstreifen in der Wehrstraße könnte tatsächlich die erwünschten verkehrsberuhigenden Auswirkungen haben und wird daher befürwortet. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass nach Entfernung der alten Markierung diese als sogenannte "Phantom-Markierung" weiterhin erkennbar sein wird, wodurch die alte Leitlinie in Fahrbahnmitte im Ergebnis doch noch verkehrswirksam bleiben könnte, da dem Kfz-Verkehr ein eigener - wenn auch schmalerer - Fahrstreifen suggeriert wird. Als zusätzlichen, verkehrsberuhigenden Effekt könnte daher eine Verkehrsinsel dienen, welche im Einmündungsbereich der Wasserhofstraße ohnehin als Querungshilfe für zu Fuß Gehende und Radfahrende vorgesehen werden sollte. Diese ist insbesondere notwendig, um den Radverkehr sicher auf die rechte Straßenseite in Richtung Offenbacher Landstraße zu führen (Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908). Es ist notwendig, die beschriebenen Änderungen der Verkehrsführung als Gesamtmaßnahme zu planen und umzusetzen. Da die Ummarkierung umfangreich ist und verwaltungsinterne Abstimmungen notwendig sind, kann hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes derzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28