Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der
Wehrstraße Vom 11.02.2016 bis zum 18.02.2016
wurde in der Wehrstraße in Höhe der Hausnummer 10 durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit eine Langzeitmessung vorgenommen. Bei
Langzeitmessungen werden Verkehrsmengen und gefahrene Geschwindigkeiten über
einen Zeitraum bis zu zwei Wochen ermittelt, aber es folgen keine
sanktionierenden Maßnahmen. Die Auswertung richtet sich nach den Vorgaben des
Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur
Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden.
Gemäß diesem Erlass ist bei
Geschwindigkeitskontrollen ein Verkehrsfehler (Messtoleranz) anzusetzen. Dieser
beträgt 3 km/h. Wenn nach Abzug des Verkehrsfehlers eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 5 km/h festgestellt wird, ist
in der Regel von einer weiteren Verfolgung abzusehen. Somit können
Geschwindigkeitsübertretungen erst ab 9 km/h verfolgt werden. Die Langzeitmessung ergab für die Fahrtrichtung
Offenbacher Landstraße eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von
1,9 %, für die Fahrtrichtung Gerbermühlstraße von 5,3 %. Es handelt sich
hierbei um eine geringe Übertretungsquote, die das Einsetzen von
Geschwindigkeitskontrollen nicht rechtfertigt. Vielmehr müssen
Geschwindigkeitskontrollen an Straßen mit hohen Übertretungsquoten durchgeführt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2016, OM 142
Antrag vom
26.05.2021, OF 43/5
Anregung vom
11.06.2021, OA 28