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Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße Vom 11.02.2016 bis zum 18.02.2016 wurde in der Wehrstraße in Höhe der Hausnummer 10 durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit eine Langzeitmessung vorgenommen. Bei Langzeitmessungen werden Verkehrsmengen und gefahrene Geschwindigkeiten über einen Zeitraum bis zu zwei Wochen ermittelt, aber es folgen keine sanktionierenden Maßnahmen. Die Auswertung richtet sich nach den Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden. Gemäß diesem Erlass ist bei Geschwindigkeitskontrollen ein Verkehrsfehler (Messtoleranz) anzusetzen. Dieser beträgt 3 km/h. Wenn nach Abzug des Verkehrsfehlers eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 5 km/h festgestellt wird, ist in der Regel von einer weiteren Verfolgung abzusehen. Somit können Geschwindigkeitsübertretungen erst ab 9 km/h verfolgt werden. Die Langzeitmessung ergab für die Fahrtrichtung Offenbacher Landstraße eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 1,9 %, für die Fahrtrichtung Gerbermühlstraße von 5,3 %. Es handelt sich hierbei um eine geringe Übertretungsquote, die das Einsetzen von Geschwindigkeitskontrollen nicht rechtfertigt. Vielmehr müssen Geschwindigkeitskontrollen an Straßen mit hohen Übertretungsquoten durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28