Konzept Radspur Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/Egenolffstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST
784
Betreff: Konzept Radspur
Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und
Neuhofstraße/Egenolffstraße Der Magistrat vertritt die
Einschätzung, dass die Friedberger Landstraße im genannten Abschnitt eine
signifikante Bedeutung sowohl für den stadtteilübergreifenden als auch für den
auf das Nordend bezogenen Radverkehr hat. Dementsprechend ist die Friedberger
Landstraße Bestandteil des übergeordneten Radverkehrsnetzes (vgl. Bericht des
Magistrats vom 07.04.2014, B 108). Dem Magistrat ist in diesem Zusammenhang
bewusst, dass die derzeitige Radverkehrsführung abschnittsweise unzureichend
ist. Neben der fehlenden Radverkehrsführung sind im oben genannten Abschnitt
weitere verkehrlich-funktionale und gestalterische Defizite erkennbar. Es
bedarf daher eines ganzheitlichen Ansatzes zu einer umfeldverträglichen
Integration der Hauptverkehrsstraße Friedberger Landstraße im Abschnitt
zwischen Alleenring und Anlagenring. Die Überlegungen zu einem solchen ganzheitlichen
Ansatz haben gezeigt, dass befriedigende Lösungen nur dann erreichbar sind,
wenn die Kraftfahrzeugverkehrsmengen dauerhaft auf das Niveau reduziert werden
können, das während der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 gemessen werden
konnte (ca. 19.000 bis 22.000 Kfz/Tag statt zuvor 30.000 bis 33.000 Kfz/Tag).
Neben einer generellen Veränderung der Verkehrsmittelwahl, zu der natürlich
auch eine anforderungsgerechte Umgestaltung der Friedberger Landstraße selbst
beitragen kann, ist dieses Ziel aus heutiger Sicht nur durch eine teilweise
Verlagerung von Verkehrsmengen in benachbarte Hauptverkehrsstraßen erreichbar.
Das gilt insbesondere für die unmittelbar benachbarte Eckenheimer Landstraße,
für die ebenfalls im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der
Stadtbahnhaltestellen Umgestaltungen anstehen. Da vor dem Hintergrund der erforderlichen
Haushaltskonsolidierung bis auf weiteres keine ausreichenden Investitionsmittel
für eine unter ganzheitlichen Gesichtspunkten konzipierte Umgestaltung der
Friedberger Landstraße zur Verfügung stehen, wird der Magistrat zunächst
abwarten, bis sich der Kraftfahrzeugverkehr nach Abschluss der anstehenden
Arbeiten in der Eckenheimer Landstraße im betroffenen Teilnetz konsolidiert hat
und dann die Umgestaltung der Friedberger Landstraße neu bewerten. In das auf
die Radverkehrsnetzkonzeption aufbauende Lückenschlussprogramm ist die
Friedberger Landstraße daher zunächst nicht aufgenommen worden. Der Magistrat
verfolgt stattdessen prioritär die Qualifizierung parallel zur Friedberger
Landstraße im nachgeordneten Netz verlaufender Radrouten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2014, OM 2930
Anregung an den
Magistrat vom 11.12.2014, OM 3741