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Konzept Radspur Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/Egenolffstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 784 Betreff: Konzept Radspur Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/Egenolffstraße Der Magistrat vertritt die Einschätzung, dass die Friedberger Landstraße im genannten Abschnitt eine signifikante Bedeutung sowohl für den stadtteilübergreifenden als auch für den auf das Nordend bezogenen Radverkehr hat. Dementsprechend ist die Friedberger Landstraße Bestandteil des übergeordneten Radverkehrsnetzes (vgl. Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108). Dem Magistrat ist in diesem Zusammenhang bewusst, dass die derzeitige Radverkehrsführung abschnittsweise unzureichend ist. Neben der fehlenden Radverkehrsführung sind im oben genannten Abschnitt weitere verkehrlich-funktionale und gestalterische Defizite erkennbar. Es bedarf daher eines ganzheitlichen Ansatzes zu einer umfeldverträglichen Integration der Hauptverkehrsstraße Friedberger Landstraße im Abschnitt zwischen Alleenring und Anlagenring. Die Überlegungen zu einem solchen ganzheitlichen Ansatz haben gezeigt, dass befriedigende Lösungen nur dann erreichbar sind, wenn die Kraftfahrzeugverkehrsmengen dauerhaft auf das Niveau reduziert werden können, das während der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 gemessen werden konnte (ca. 19.000 bis 22.000 Kfz/Tag statt zuvor 30.000 bis 33.000 Kfz/Tag). Neben einer generellen Veränderung der Verkehrsmittelwahl, zu der natürlich auch eine anforderungsgerechte Umgestaltung der Friedberger Landstraße selbst beitragen kann, ist dieses Ziel aus heutiger Sicht nur durch eine teilweise Verlagerung von Verkehrsmengen in benachbarte Hauptverkehrsstraßen erreichbar. Das gilt insbesondere für die unmittelbar benachbarte Eckenheimer Landstraße, für die ebenfalls im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Umgestaltungen anstehen. Da vor dem Hintergrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung bis auf weiteres keine ausreichenden Investitionsmittel für eine unter ganzheitlichen Gesichtspunkten konzipierte Umgestaltung der Friedberger Landstraße zur Verfügung stehen, wird der Magistrat zunächst abwarten, bis sich der Kraftfahrzeugverkehr nach Abschluss der anstehenden Arbeiten in der Eckenheimer Landstraße im betroffenen Teilnetz konsolidiert hat und dann die Umgestaltung der Friedberger Landstraße neu bewerten. In das auf die Radverkehrsnetzkonzeption aufbauende Lückenschlussprogramm ist die Friedberger Landstraße daher zunächst nicht aufgenommen worden. Der Magistrat verfolgt stattdessen prioritär die Qualifizierung parallel zur Friedberger Landstraße im nachgeordneten Netz verlaufender Radrouten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2930 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3741