Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
492
Betreff: Radverkehr auf den
Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße Aufgrund der gesamtstädtischen und
lokalen Bedeutung der Friedberger Landstraße für den Radverkehr misst der
Magistrat der Realisierung von anforderungsgerechten durchgehenden
Radverkehrsanlagen in der Friedberger Landstraße weiterhin eine hohe Bedeutung
bei. Wie in den Stellungnahmen ST 784 vom 06.06.2014 und ST 1396 vom 27.10.214
dargelegt, kann dies jedoch nur im Rahmen einer unter ganzheitlichen
Gesichtspunkten konzipierten Umgestaltung erfolgen. Kurzfristig wird daher auf dem angesprochenen
Abschnitt zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz keine Möglichkeit
gesehen, unter Beibehaltung aller Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen
Schutzstreifen einzurichten. Die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten liegen
jeweils nur zwischen 5,50 m und 6,00 m und reichen für Radfahrschutzstreifen
leider nicht aus. Bei Anlage
eines erforderlichen, mindestens 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens zum
seitlich angrenzenden ruhenden Verkehr sowie eines mindestens 1,25 m breiten
Schutzstreifens verbliebe eine Restfahrbahnbreite von höchstens 3,75 m bis 4,25
m. Dies ist weder für zwei Fahrstreifen noch für einen überbreiten Fahrstreifen
ausreichend. Im Sinne der Sicherheit für die Radfahrenden wird zudem von einer
derartigen Verknüpfung von Mindestbreiten abgeraten. Die fehlende Beschilderung "Gehweg - Radfahrer frei"
im Gehwegbereich zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage wurde
zwischenzeitlich angebracht. Die beschriebenen Verhaltensweisen (Radfahren auf
Gehwegen und im Bereich der Haltestellen) lassen sich durch
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Rahmen der dort durchgeführten Streifendienste
nicht verhindern. Die
Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr aus Mitteln der
Stellplatzablöse ist formal grundsätzlich möglich. Die zur Verfügung stehenden
Stellplatzablösemittel sind derzeit jedoch vollständig durch andere Maßnahmen
gebunden. Für Radverkehrsmaßnahmen in der Friedberger Landstraße können daher
bedauerlicherweise keine Stellplatzablösemittel in Aussicht gestellt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.12.2014, OM 3741