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Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 492 Betreff: Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße Aufgrund der gesamtstädtischen und lokalen Bedeutung der Friedberger Landstraße für den Radverkehr misst der Magistrat der Realisierung von anforderungsgerechten durchgehenden Radverkehrsanlagen in der Friedberger Landstraße weiterhin eine hohe Bedeutung bei. Wie in den Stellungnahmen ST 784 vom 06.06.2014 und ST 1396 vom 27.10.214 dargelegt, kann dies jedoch nur im Rahmen einer unter ganzheitlichen Gesichtspunkten konzipierten Umgestaltung erfolgen. Kurzfristig wird daher auf dem angesprochenen Abschnitt zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz keine Möglichkeit gesehen, unter Beibehaltung aller Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen Schutzstreifen einzurichten. Die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten liegen jeweils nur zwischen 5,50 m und 6,00 m und reichen für Radfahrschutzstreifen leider nicht aus. Bei Anlage eines erforderlichen, mindestens 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifens zum seitlich angrenzenden ruhenden Verkehr sowie eines mindestens 1,25 m breiten Schutzstreifens verbliebe eine Restfahrbahnbreite von höchstens 3,75 m bis 4,25 m. Dies ist weder für zwei Fahrstreifen noch für einen überbreiten Fahrstreifen ausreichend. Im Sinne der Sicherheit für die Radfahrenden wird zudem von einer derartigen Verknüpfung von Mindestbreiten abgeraten. Die fehlende Beschilderung "Gehweg - Radfahrer frei" im Gehwegbereich zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage wurde zwischenzeitlich angebracht. Die beschriebenen Verhaltensweisen (Radfahren auf Gehwegen und im Bereich der Haltestellen) lassen sich durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Rahmen der dort durchgeführten Streifendienste nicht verhindern. Die Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr aus Mitteln der Stellplatzablöse ist formal grundsätzlich möglich. Die zur Verfügung stehenden Stellplatzablösemittel sind derzeit jedoch vollständig durch andere Maßnahmen gebunden. Für Radverkehrsmaßnahmen in der Friedberger Landstraße können daher bedauerlicherweise keine Stellplatzablösemittel in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3741