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Umrüstung von Straßenbeleuchtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 779 Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung Während Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen in der Stadt Frankfurt am Main nicht eingesetzt werden, befinden sich Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL-Lampen) im Einsatz, deren Handel ab dem Jahr 2015 gemäß EU-Richtlinie nicht mehr möglich ist. Auf Basis der Vorgaben gemäß der EU-Richtlinie wurde von Seiten der Stadt bereits im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) ein Umrüstungskonzept für die HQL-Lampen in ganz Frankfurt erarbeitet. Hiernach werden vorhandene Leuchten mit HQL-Lampen nach technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und stadtgestalterischen Kriterien durch ErP-konforme Leuchten (ErP = energy related products) ersetzt, auf ErP- konforme Leuchten umgerüstet oder mit noch auf Lager liegenden Restbeständen von HQL-Lampen erneut bestückt, Durch die Umsetzung des o.g. Umrüstungskonz eptes wurde die in der Anfrage erwähnte Anzahl von ca. 1.200 Quecksilberdampf-Hochdrucklampen für den Ortsbezirk 9 mittlerweile auf ca. 930 Stück reduziert. Da sich die konkreten Planungen zur Umrüstung der HQL-Lampen auf das gesamte Stadtgebiet beziehen, und fortlaufend den äußeren Gegebenheiten wie vorzeitige Ausfälle, Beschädigungen usw. angepasst werden, ist eine verbindliche Aussage über den Umrüstungszeitpunkt einzelner Leuchten/Lampen leider nicht möglich. Wird jedoch der Austausch ganzer Leuchten erforderlich, erfolgt die Auswahl der Ersatztypen jeweils für den Einzelfall nach den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit dem für die Stadtgestaltung zuständigen Stadtplanungsamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.07.2014, V 1075