Umrüstung von Straßenbeleuchtung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST
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Betreff: Umrüstung von
Straßenbeleuchtung Während Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen in der Stadt
Frankfurt am Main nicht eingesetzt werden, befinden sich
Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL-Lampen) im Einsatz, deren Handel ab dem Jahr
2015 gemäß EU-Richtlinie nicht mehr möglich ist. Auf Basis der Vorgaben gemäß der EU-Richtlinie wurde von
Seiten der Stadt bereits im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit der
StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) ein Umrüstungskonzept für die
HQL-Lampen in ganz Frankfurt erarbeitet. Hiernach werden vorhandene Leuchten
mit HQL-Lampen nach technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und
stadtgestalterischen Kriterien durch ErP-konforme Leuchten (ErP = energy
related products) ersetzt, auf ErP- konforme Leuchten umgerüstet oder mit noch
auf Lager liegenden Restbeständen von HQL-Lampen erneut bestückt,
Durch die Umsetzung des o.g. Umrüstungskonz
eptes wurde die in der Anfrage erwähnte Anzahl von ca. 1.200
Quecksilberdampf-Hochdrucklampen für den Ortsbezirk 9 mittlerweile auf ca. 930
Stück reduziert. Da sich
die konkreten Planungen zur Umrüstung der HQL-Lampen auf das gesamte
Stadtgebiet beziehen, und fortlaufend den äußeren Gegebenheiten wie vorzeitige
Ausfälle, Beschädigungen usw. angepasst werden, ist eine verbindliche Aussage
über den Umrüstungszeitpunkt einzelner Leuchten/Lampen leider nicht möglich.
Wird jedoch der Austausch ganzer Leuchten erforderlich, erfolgt die Auswahl der
Ersatztypen jeweils für den Einzelfall nach den technischen und
wirtschaftlichen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit dem für die
Stadtgestaltung zuständigen Stadtplanungsamt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.07.2014, V
1075