Umrüstung von Straßenbeleuchtung
Begründung
Vorgang: V 1075/14 OBR 9; ST 1363/14 Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gem. EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind ca. 1200 Lampen betroffen. (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten). Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Ab 2017 werden Natriumdampf-Hochdrucklampen verboten. Im Ortsbezirk 9 sind knapp 1200 Lampen betroffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen?
- Wenn ja kann der OBR eine Kopie erhalten?
- Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden? Auf die Anfrage vom 10.07.2014 erhielt der Ortsbeirat bisher nur eine Stellungnahme, die besagt, dass in der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben werden konnte.
Inhalt
Antrag vom 13.04.2015, OF 916/9
Betreff: Umrüstung von Straßenbeleuchtung
Vorgang: V 1075/14 OBR 9; ST 1363/14 Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden ab 2015 gem. EU Richtlinie verboten. Es gibt einen Austauschplan für die Stadt Frankfurt. Im Ortsbezirk 9 sind ca. 1200 Lampen betroffen. (Basis ist eine von der Stadtbeleuchtung im Dezember 2013 zur Verfügung gestellte Aufstellung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk mit Angabe der Schaltzeiten). Natriumhochdruck-Plug-In-Lampen werden ebenfalls ab 2015 verboten. Ab 2017 werden Natriumdampf-Hochdrucklampen verboten. Im Ortsbezirk 9 sind knapp 1200 Lampen betroffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Gibt es bereits einen Plan zum Austausch dieser Lampen?
- Wenn ja kann der OBR eine Kopie erhalten?
- Durch welche stadtüblichen elektrischen Straßenleuchten sollen diese Lampen ersetzt werden? Auf die Anfrage vom 10.07.2014 erhielt der Ortsbeirat bisher nur eine Stellungnahme, die besagt, dass in der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben werden konnte.