Grundhafte Sanierung der Romroder Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 749
Betreff: Grundhafte Sanierung der Romroder Straße Für die Romroder Straße und deren Einmündungsbereiche zur Alsfelder Straße und Draisbornstraße/Lohrgasse hat die Auswertung der Straßenzustandsdaten ergeben, dass derzeit kein akuter Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, also der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Deshalb sind die Erarbeitung einer Planung und die Anmeldung von Investitionsmitteln für eine Umgestaltung gegenwärtig nicht begründbar. Dem Antrag des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden. Anlage 1 (ca. 1,9 MB)