Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST
745
Betreff: Gesellschaftshaus
im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren Nach Rücksprache mit dem
Hochbauamt kann folgender Sachstand festgestellt werden: Unabhängig von der bautechnischen Abnahme werden im
Rahmen des technisch Umsetzbaren alle genannten Punkte in Absprache mit der
Behindertenbeauftragten verbessert. So wird derzeit untersucht, wie im
Außenbereich die Berollbarkeit zum behindertengerechten Aufzug des
Gesellschaftshauses verbessert werden kann. Die geforderten
Hinweisschilder werden möglichst zeitnah angebracht. Die fehlenden
Handläufe werden nachgerüstet. Die schwergängigen Türen sind Folge der
brandschutztechnischen Maßnahmen und werden durch die Betreiber des
Gesellschaftshauses betätigt. Da im Gesellschaftshaus sämtliche Räume für
Veranstaltungen vorgesehen sind, die durch den Betreiber des
Gesellschaftshauses mit ständig präsentem Personal organisiert werden,
kann unter Berücksichtigung der brand- und denkmalschützerischen Belange auf
die Umrüstung der schwergängigen Türen ohne Benachteiligung der
mobilitätseingeschränkten Besucher verzichtet werden. Die Kosten für die Durchführung der genannten
Maßnahmen werden aus dem Etat für die Gesamtbaumaßnahme bezahlt. Mit der
Behindertenbeauftragten wird derzeit abgestimmt, ob die Nachrüstung der
Handläufe, die aufgrund geänderter Vorschriften nun erforderlich werden, über
Fördergelder finanziert werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007
Antrag vom
21.08.2015, OF
733/2
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401
Antrag vom
06.04.2017, OF
250/2
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1501