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Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 745 Betreff: Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren Nach Rücksprache mit dem Hochbauamt kann folgender Sachstand festgestellt werden: Unabhängig von der bautechnischen Abnahme werden im Rahmen des technisch Umsetzbaren alle genannten Punkte in Absprache mit der Behindertenbeauftragten verbessert. So wird derzeit untersucht, wie im Außenbereich die Berollbarkeit zum behindertengerechten Aufzug des Gesellschaftshauses verbessert werden kann. Die geforderten Hinweisschilder werden möglichst zeitnah angebracht. Die fehlenden Handläufe werden nachgerüstet. Die schwergängigen Türen sind Folge der brandschutztechnischen Maßnahmen und werden durch die Betreiber des Gesellschaftshauses betätigt. Da im Gesellschaftshaus sämtliche Räume für Veranstaltungen vorgesehen sind, die durch den Betreiber des Gesellschaftshauses mit ständig präsentem Personal organisiert werden, kann unter Berücksichtigung der brand- und denkmalschützerischen Belange auf die Umrüstung der schwergängigen Türen ohne Benachteiligung der mobilitätseingeschränkten Besucher verzichtet werden. Die Kosten für die Durchführung der genannten Maßnahmen werden aus dem Etat für die Gesamtbaumaßnahme bezahlt. Mit der Behindertenbeauftragten wird derzeit abgestimmt, ob die Nachrüstung der Handläufe, die aufgrund geänderter Vorschriften nun erforderlich werden, über Fördergelder finanziert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007 Antrag vom 21.08.2015, OF 733/2 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401 Antrag vom 06.04.2017, OF 250/2 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1501

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