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Gesellschaftshaus Palmengarten - Barrierefreiheit 2.0

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Barrierefreiheit 2.0 Vorgang: ST 745/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird neuerlich beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie sich Barrierefreiheit beim Zutritt zum Gesellschaftshaus Palmengarten herstellen lässt. Hierzu sind die Hinweisschilder, die lt. ST 745/2013 "möglichst zeitnah angebracht" angebracht werden sollten, nunmehr nachzurüsten; zudem ist Sorge dafür zu tragen, dass der Betreiber des Gesellschaftshauses Palmengarten obligat darauf eingerichtet ist, dass auf Barrierefreiheit angewiesene Menschen die betreffenden Räumlichkeiten und Einrichtungen selbstständig aufsuchen und nutzen können. Begründung: Wie der Ortsbeirat im Vorlauf zu seiner 45. Sitzung im Orchideensaal erkennen konnte, ist nennenswerte Barrierefreiheit nicht gegeben: Mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher stehen mangels erkennbarer Hinweise zunächst orientierungslos vor dem Gebäude und sind sodann darauf angewiesen, dass eine um die Eigenheiten des Objekts bestens vertraute Hilfsperson das Gebäude über die Treppe betritt, um nunmehr von innen die Brandschutztür zu öffnen, die so endlich den Zugang zu den Aufzügen gewährt . .

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2015, OF 733/2 Betreff: Gesellschaftshaus Palmengarten - Barrierefreiheit 2.0 Vorgang: ST 745/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird neuerlich beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie sich Barrierefreiheit beim Zutritt zum Gesellschaftshaus Palmengarten herstellen lässt. Hierzu sind die Hinweisschilder, die lt. ST 745/2013 "möglichst zeitnah angebracht" angebracht werden sollten, nunmehr nachzurüsten; zudem ist Sorge dafür zu tragen, dass der Betreiber des Gesellschaftshauses Palmengarten obligat darauf eingerichtet ist, dass auf Barrierefreiheit angewiesene Menschen die betreffenden Räumlichkeiten und Einrichtungen selbstständig aufsuchen und nutzen können. Begründung: Wie der Ortsbeirat im Vorlauf zu seiner 45. Sitzung im Orchideensaal erkennen konnte, ist nennenswerte Barrierefreiheit nicht gegeben: Mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher stehen mangels erkennbarer Hinweise zunächst orientierungslos vor dem Gebäude und sind sodann darauf angewiesen, dass eine um die Eigenheiten des Objekts bestens vertraute Hilfsperson das Gebäude über die Treppe betritt, um nunmehr von innen die Brandschutztür zu öffnen, die so endlich den Zugang zu den Aufzügen gewährt . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 745 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4401 2015 Die Vorlage OF 733/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme