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Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2013, OM 2007 entstanden aus Vorlage: OF 308/2 vom 03.03.2013 Betreff: Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen, ob bis zur endgültigen bautechnischen Abnahme des neu eröffneten Gesellschaftshauses im Palmengarten alle Maßnahmen umgesetzt werden, die Barrierefreiheit beim Zugang und während des Aufenthaltes garantieren. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über das Ergebnis und auch darüber zu berichten, wie die Durchführung der Maßnahmen finanziert wird. Begründung: Hinweise aus der Bevölkerung und Selbstversuche beim Neujahrsempfang des Ortsbeirates 2 weisen auf eine derzeit noch defizitäre Barrierefreiheit im neu sanierten Gesellschaftshaus im Palmengarten hin. So stellen etwa schwer berollbare Zufahrten, schwergängige Türen, fehlende Treppengeländer und fehlende Hinweise auf Aufzüge Hürden dar, die mobilitätseingeschränkten Besuchern sowohl den Zugang als auch einen genussvollen Aufenthalt im Haus erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 745 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401 Antrag vom 06.04.2017, OF 250/2 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1501 Aktenzeichen: 78

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