Gesellschaftshaus im Palmengarten - Barrierefreiheit innen und außen garantieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.03.2013, OM
2007 entstanden aus Vorlage:
OF 308/2 vom
03.03.2013 Betreff: Gesellschaftshaus im Palmengarten -
Barrierefreiheit innen und außen garantieren Der Magistrat
wird gebeten, in enger Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Stadt
Frankfurt am Main zu prüfen, ob bis zur endgültigen bautechnischen Abnahme des
neu eröffneten Gesellschaftshauses im Palmengarten alle Maßnahmen umgesetzt
werden, die Barrierefreiheit beim Zugang und während des Aufenthaltes
garantieren. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über das Ergebnis und auch darüber zu
berichten, wie die Durchführung der Maßnahmen finanziert wird. Begründung: Hinweise aus der Bevölkerung und Selbstversuche beim
Neujahrsempfang des Ortsbeirates 2 weisen auf eine derzeit noch defizitäre
Barrierefreiheit im neu sanierten Gesellschaftshaus im Palmengarten hin. So
stellen etwa schwer berollbare Zufahrten, schwergängige Türen, fehlende
Treppengeländer und fehlende Hinweise auf Aufzüge Hürden dar, die
mobilitätseingeschränkten Besuchern sowohl den Zugang als auch einen
genussvollen Aufenthalt im Haus erschweren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2013, ST 745
Anregung an den
Magistrat vom 07.09.2015, OM 4401
Antrag vom
06.04.2017, OF
250/2
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1501
Aktenzeichen: 78