Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740
Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Die Fahrbahn im angesprochenen Bereich des Sachsenhäuser Landwehrwegs weist Breiten von ca. 3,00 bis ca. 3,50 Meter auf. Bei Anbringung von Schutzgittern im Abstand von etwa einem Meter vom Bordstein und einem dazu notwendigen markierten Schutzstreifen von 30 cm verbliebe eine zu geringe Fahrbahnbreite von teilweise unter 2 Metern. Sowohl der normale Fahrzeugverkehr, aber auch Rettungsfahrzeuge wären dadurch stark behindert. Die als Beispiel angeführte Situation in der Palleskestraße ist mit der hier vorliegenden Situation nicht zu vergleichen. Der Magistrat bedauert daher, dass der Anregung nicht entsprochen werden kann.