Situation am Bahnhof Griesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST
729
Betreff: Situation am
Bahnhof Griesheim Zu Ziffer 1: Es wurde zwischenzeitlich das
Einvernehmen mit dem Eigentümer des Bahnhofsvorplatzes dahingehend erzielt,
dass auf der gesamten Länge seines Grundstücks ein durchgehender Gehweg gebaut
wird. Ebenfalls wird eine barrierefrei zugängliche Bushaltestelle samt einer
Wartehalle und sonst notwendiger Infrastruktur errichtet. Die Umsetzung
der Maßnahme ist für den Spätsommer dieses Jahres vorgesehen. Zu Ziffer 2: Der Magistrat sowie der Bauherr selbst gehen von der
Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) aus. Vor diesem Hintergrund
bedauert der Magistrat zu diesem Punkt der Anfrage keine weiteren Auskünfte
erteilen zu können. Zu Ziffer 3: Trotz ungünstiger Randbedingungen ist ein der
Verkehrssicherheit genügender Zugang zu den Bahnsteigen gewährleistet. Zu Ziffer 4: Der Magistrat hat mit der Magistratsvorlage vom
10.11.2006, M 224 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 863
erwirkt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2007, § 1358). Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche
Entwicklung gewährleistet werden. Ziel ist es, im Bereich zwischen der
Bahnanlage und der Autogenstraße Flächen für Einfamilienhäuser, Einzelhandel
sowie für eine Jugendeinrichtung zu entwickeln. Alle Bauvorhaben wurden
zwischenzeitlich ausgeführt. Die Fläche des Bahnhofgeländes kann in einem
zukünftigen, beschlussfähigen Bebauungsplan nur nachrichtlich als Fläche für
Bahnanlagen dargestellt werden, da die Gesamtanlage nach wie vor nicht vom
Eisenbahnbundesamt freigestellt (entwidmet) wurde. Insofern verfügt die Stadt
Frankfurt am Main hier nicht über die notwendige Planungshoheit. Zu Ziffer 5: Der Magistrat verweist hier auf seine Ausführungen
zu Ziffer 1 der Anfrage. Einer Einladung des Ortsbeirats zur Vorstellung des
Vorhabens wird der Magistrat gerne entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2014, V 912