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Situation am Bahnhof Griesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 693 Betreff: Situation am Bahnhof Griesheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die zur Abfassung einer Gesamtstellungnahme erforderliche dezernatsübergreifende Abstimmung noch nicht gänzlich herbeigeführt werden konnte. Dies vorangestellt nimmt der Magistrat zu den Fragen 1, 3 und 5 wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Mit dem Urteil vom März 2012 hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Klage der Grundstückseigentümer am Griesheimer Bahnhof abgewiesen und unter anderem festgestellt, dass die Kläger die Nutzung des Busbetriebes auf ihrem Grundstück dulden müssen, da die Haltebucht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt. Im Juli 2013 wurde auch die Berufung der Kläger durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Ein weiteres verwaltungsgerichtliches Verfahren ist noch anhängig, hierbei handelt es sich um ein Zivilverfahren gegen die Stadt Frankfurt am Main. Dieses Verfahren wird vom Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main geführt. Zu Frage 3: Die gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen lassen leider nur einen suboptimalen Busbetrieb zu. Gleichwohl ist ein noch der Verkehrssicherheit genügender Betrieb gewährleistet. Zu Frage 5: Bedauerlicherweise konnten infolge der anhängenden Klageverfahren in den letzten Jahren bislang keine Planungen erarbeitet werden. Gleichwohl ist der Magistrat zuversichtlich, in nächster Zeit, sowohl hinsichtlich der Anlage eines verkehrssicheren Gehwegs als auch einer wesentlich verbesserten ÖPNV-Anbindung, dem Ortsbeirat entsprechende Planungen vorstellen zu können . Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2014, V 912

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