Situation am Bahnhof Griesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST
693
Betreff: Situation am
Bahnhof Griesheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, keine
abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die zur Abfassung einer
Gesamtstellungnahme erforderliche dezernatsübergreifende Abstimmung noch nicht
gänzlich herbeigeführt werden konnte. Dies vorangestellt nimmt der Magistrat zu den Fragen
1, 3 und 5 wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Mit dem Urteil vom März 2012 hat das Landgericht
Frankfurt am Main eine Klage der Grundstückseigentümer am Griesheimer Bahnhof
abgewiesen und unter anderem festgestellt, dass die Kläger die Nutzung des
Busbetriebes auf ihrem Grundstück dulden müssen, da die Haltebucht zum
öffentlichen Verkehrsraum zählt. Im Juli 2013 wurde auch die Berufung der
Kläger durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
zurückgewiesen. Ein weiteres
verwaltungsgerichtliches Verfahren ist noch anhängig, hierbei handelt es sich
um ein Zivilverfahren gegen die Stadt Frankfurt am Main. Dieses Verfahren wird
vom Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main geführt. Zu Frage 3: Die gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen lassen
leider nur einen suboptimalen Busbetrieb zu. Gleichwohl ist ein noch der
Verkehrssicherheit genügender Betrieb gewährleistet. Zu Frage 5: Bedauerlicherweise konnten infolge der anhängenden
Klageverfahren in den letzten Jahren bislang keine Planungen erarbeitet werden.
Gleichwohl ist der Magistrat zuversichtlich, in nächster Zeit, sowohl
hinsichtlich der Anlage eines verkehrssicheren Gehwegs als auch einer
wesentlich verbesserten ÖPNV-Anbindung, dem Ortsbeirat entsprechende Planungen
vorstellen zu können .
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2014, V 912