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Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die in der Anfrage erwähnten Wiesenflächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind im Planfeststellungsverfahren Riederwaldtunnel als Kompensationsflächen rechtsverbindlich festgesetzt worden und gelten mithin weiterhin als Grünland. Eine Auwaldentwicklung ist dort u.a. deshalb nicht möglich. Eine Auwaldentwicklung der nordöstlich gelegenen Wiesen in städtischem Eigentum wird vom Magistrat nicht befürwortet. Grünland und vor allem Mähwiesen zählen zu schützenswerten Biotopen, deren Bestand abnimmt. Auch aus diesem Grund sind diese Wiesen am Mainufer zu erhalten und sollten zur Erhöhung der Artenvielfalt durch Nutzungsextensivierung aufgewertet werden. Die offenen Wiesen sind darüber hinaus bedeutsam für das Landschaftsbild und das Landschaftserleben. Die Offenheit der Landschaft soll daher nicht durch weitere Aufforstungen verloren gehen. Wiesen führen, entgegen der in der Anfrage dargelegten Meinung, zu einer größeren nächtlichen Abkühlung als Wälder. Aufgrund der unmittelbaren Lage am Main und der Nähe zum Grundwasser ist zudem nicht mit einem Austrocknen zu rechnen. Da die Wiese an das europäische Vogelschutzgebiet "Untermainschleusen" angrenzt, wäre bei Veränderungen der Wiese zunächst die Durchführung einer so genannten FFH-Vorprüfung erforderlich (aufgrund der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Der Magistrat lehnt die Auwaldentwicklung der verbleibenden Wiesen am Mainufer zwischen Schleuse Griesheim und der östlich davon gelegenen Autobahnbrücke ab. Die Anpflanzung von Einzelbäumen oder vereinzelten Baumgruppen entlang des Weges zur Beschattung im Sommer wird jedoch befürwortet.

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