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Schwanheim/Goldstein: Auwald und Wiese als Ausgleichsmaßnahmen - Erläuterung der Hintergründe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anfrage bezieht sich auf eine Maßnahme, die Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens A66 Riederwaldtunnel ist. Zuständig für Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Magistrat hat der dortigen Oberen Naturschutzbehörde die Anfrage übersandt. Die Antwort lautet: "Die Fläche wurde von Hessen-Mobil ursprünglich in Gänze für die Kompensation eingebracht, um die benötigten Ersatzaufforstungen nachzuweisen. Da im Bereich der Fläche auch wasserwirtschaftliche Belange (vorhandene Brunnen und Hochwasserabfluss) zu berücksichtigten sind und für eine flächengleiche Aufforstung an Schwanheimer Ufer nur 1,7 ha benötigt wurden, wurden die geplanten Aufforstungsflächen in der Ausführungsplanung reduziert. Für die Wiesenflächen wurde eine Nutzungsextensivierung vorgesehen. Die Pläne und das Maßnahmenblatt waren Gegenstand der Anhörung für die Planänderung und wurden am 18. Dezember 2019 so planfestgestellt." Im Hinblick auf die zukünftige Pflege legt das planfestgestellte Maßnahmenblatt für die Maßnahme A11 folgendes fest: "Eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege entsprechend DIN 18 919 ist durchzuführen. Die dauerhafte Bestandspflege erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Forstverwaltung nach waldbaulichen Gesichtspunkten. Einschränkung der Nutzung auf zu extensivierenden Wiesenflächen."