Der .Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 6
Betreff: Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Ungeachtet des rechtsdogmatischen Ansatzes zur Bindungswirkung höchstrichterlicher Entscheidungen in Bezug auf die Subsumtion tatsächlicher Sachverhalte unter eine abstrakte Norm und des gleichwohl bestehenden Potenzials juristischer Fehlinterpretationen, hält der Magistrat ausdrücklich und abschließend fest, dass er keine Intentionen hegt, die Skulptur des "Hammering Man" auf dem Hülya-Platz zu entfernen.