Der .Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST
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Betreff: Der
"Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Ungeachtet des rechtsdogmatischen
Ansatzes zur Bindungswirkung höchstrichterlicher Entscheidungen in Bezug auf
die Subsumtion tatsächlicher Sachverhalte unter eine abstrakte Norm und des
gleichwohl bestehenden Potenzials juristischer Fehlinterpretationen, hält der
Magistrat ausdrücklich und abschließend fest, dass er keine Intentionen hegt,
die Skulptur des "Hammering Man" auf dem Hülya-Platz zu entfernen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.11.2013, V 882