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Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1589 Betreff: Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Es ist festzustellen, dass der sogenannte neue "Hammering Man" auf dem Hülya-Platz eine unfreie Bearbeitung des Werkes von Borofsky darstellt, die ohne seine Genehmigung nicht hergestellt - oder aufgestellt - hätte werden dürfen und darüber hinaus das Zeigen des Symboles des Hakenkreuzes gegen das Verbot des § 86 a StGB verstoßen könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2451 Auskunftsersuchen vom 25.11.2013, V 882