Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST
1589
Betreff: Der
"Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Es ist festzustellen, dass der
sogenannte neue "Hammering Man" auf dem Hülya-Platz eine unfreie Bearbeitung
des Werkes von Borofsky darstellt, die ohne seine Genehmigung nicht hergestellt
- oder aufgestellt - hätte werden dürfen und darüber hinaus das Zeigen des
Symboles des Hakenkreuzes gegen das Verbot des § 86 a StGB verstoßen könnte.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.09.2013, OM 2451
Auskunftsersuchen
vom 25.11.2013, V 882