Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1589
Betreff: Der "Hammering Man" gehört zum Hülya-Platz Es ist festzustellen, dass der sogenannte neue "Hammering Man" auf dem Hülya-Platz eine unfreie Bearbeitung des Werkes von Borofsky darstellt, die ohne seine Genehmigung nicht hergestellt - oder aufgestellt - hätte werden dürfen und darüber hinaus das Zeigen des Symboles des Hakenkreuzes gegen das Verbot des § 86 a StGB verstoßen könnte.