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Welche Planungen gibt es für den Ortsbezirk 7 bezüglich der Kühlräume gemäß des Hitzeaktionsplans?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Idee der Schaffung von Klimaschutzräumen in Frankfurt nach Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona kann grundsätzlich befürwortet werden. Die Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen seitens des Bundesministeriums unter Punkt VII Langfristige Stadtplanung und Bauwesen benennen die Möglichkeit von Schutzräumen. Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind noch endgültig festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb. Das Klimareferat bietet Unterstützung bei der Identifizierung geeigneter Orte an. Folgende Maßnahmen werden bereits umgesetzt zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze: Eine Kühle Orte-Karte wurde im Sommer 2023 veröffentlicht. Sie ist online einsehbar und als ausgedruckte Karte. Diese Karte wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Ziel ist, erreichbare kühle Orte für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt zu verzeichnen. Der Hitzebus versorgt vor allem Obdachlose an Tagen mit übermäßiger Wärme mit kühlen Getränken und unterstützt sie, schattige Orte aufzusuchen und möglichst der Hitze angepasste, luftige Kleidung zu tragen. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7c Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich "umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt" berücksichtigt. Bebauungspläne sollen zudem "eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung [...] gewährleisten [und] dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern [und] den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern" (§ 1 Abs. 5 BauGB). Über den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB können in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen verschiedene planungsrechtliche Regelungen getroffen werden, die mitunter auch zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen können (beispielsweise durch die Festsetzung einer Grünfläche oder Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern oder sonstigen Bepflanzungen). Des Weiteren können im Rahmen der Bauberatung beziehungsweise Baugenehmigung über die Regelungen in der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt (Freiraumsatzung) Maßnahmen von Antragstellenden eingefordert werden, die kühlende Effekte auf Gebäude beziehungsweise ihre Umgebung generieren können.

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