Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären
Begründung
für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Sowohl in der ST 68 als auch in der ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7
Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Sowohl in der ST 68 als auch in der ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.