Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären
Anregung
Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.