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Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss- Allee (Fortsetzung)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 67 Betreff: Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss- Allee (Fortsetzung) Eine Verbreiterung des stadteinwärtigen Geh-/Radweges zwischen der Niederräder Landstraße und dem Beginn der Bebauung der Richard-Strauß-Allee gegenüber der Einmündung der Sandhöfer Allee (Tankstelle) durch eine Befestigung des Grünstreifens lehnt der Magistrat aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen im Bannwald liegen, ab. Bannwald gemäß § 13 Hessischem Waldgesetz (HWaldG) kann nur in seltenen Fällen, soweit überregionale Belange betroffen sind, aufgehoben werden. Zuständig dafür ist die obere (hier: Regierungspräsidium Darmstadt) bzw. oberste Forstbehörde (hier: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Da keine überregionale Bedeutung der geplanten Maßnahme erkennbar ist, wird der vom Ortsbeirat angedachten Verbreiterung der Fuß- und Radweg-Verbindung auf diesem Streckenabschnitt nicht entsprochen. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene lichtsignalgeregelte Fuß-/Rad-Querung der Kennedyallee zur Entlastung des schmalen östlichen Geh-/Radweges ist prinzipiell möglich. Allerdings sollte diese nicht auf Höhe der Richard-Strauß-Allee, sondern südlich der Einmündung der Sandhöfer Allee liegen, da zum einen die Querung an der Paul-Ehrlich-Straße nicht allzu weit entfernt liegt und zum anderen durch die Lage südlich der Sandhöfer Allee für alle Fahrzeuge die Möglichkeit geschaffen wird, hier durch die Signalanlage geschützt, links in Richtung Innenstadt einzubiegen, was bereits heute verbotenerweise praktiziert wird. Um diese neue Querungsstelle zu erreichen, ist jedoch die Befestigung eines mindestens 3,00 m breiten Zweirichtungs-Geh-/Radweges zwischen Richard-Strauß-Allee und neuer Querung notwendig. Dieses Angebot muss aus Platzgründen zwischen den straßenbegleitenden Bäumen und der Grundstücksmauer geschaffen werden, wo bereits vor der Neubebauung in der Richard-Strauß-Allee ein befestigter Gehweg vorhanden war. In diesem Zuge kann der heute vorhandene, schmale Geh-/Radweg zwischen Fahrbahn und Bäumen entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen werden, sofern die Finanzierung gesichert ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.08.2018, OA 285