Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss- Allee (Fortsetzung)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Fuß- und Radweg
Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss- Allee
(Fortsetzung) Eine Verbreiterung des
stadteinwärtigen Geh-/Radweges zwischen der Niederräder Landstraße und dem
Beginn der Bebauung der Richard-Strauß-Allee gegenüber der Einmündung der
Sandhöfer Allee (Tankstelle) durch eine Befestigung des Grünstreifens lehnt der
Magistrat aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen im Bannwald liegen,
ab. Bannwald gemäß § 13 Hessischem
Waldgesetz (HWaldG) kann nur in seltenen Fällen, soweit überregionale
Belange betroffen sind, aufgehoben werden. Zuständig dafür ist die obere (hier:
Regierungspräsidium Darmstadt) bzw. oberste Forstbehörde (hier: Hessisches
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Da keine überregionale Bedeutung der
geplanten Maßnahme erkennbar ist, wird der vom Ortsbeirat angedachten
Verbreiterung der Fuß- und Radweg-Verbindung auf diesem Streckenabschnitt nicht
entsprochen. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene
lichtsignalgeregelte Fuß-/Rad-Querung der Kennedyallee zur Entlastung des
schmalen östlichen Geh-/Radweges ist prinzipiell möglich. Allerdings sollte
diese nicht auf Höhe der Richard-Strauß-Allee, sondern südlich der Einmündung
der Sandhöfer Allee liegen, da zum einen die Querung an der Paul-Ehrlich-Straße
nicht allzu weit entfernt liegt und zum anderen durch die Lage südlich der
Sandhöfer Allee für alle Fahrzeuge die Möglichkeit geschaffen wird, hier durch
die Signalanlage geschützt, links in Richtung Innenstadt einzubiegen, was
bereits heute verbotenerweise praktiziert wird. Um diese neue Querungsstelle zu erreichen, ist
jedoch die Befestigung eines mindestens 3,00 m breiten
Zweirichtungs-Geh-/Radweges zwischen Richard-Strauß-Allee und neuer Querung
notwendig. Dieses Angebot muss aus Platzgründen zwischen den
straßenbegleitenden Bäumen und der Grundstücksmauer geschaffen werden, wo
bereits vor der Neubebauung in der Richard-Strauß-Allee ein befestigter Gehweg
vorhanden war. In diesem Zuge kann der heute vorhandene, schmale Geh-/Radweg
zwischen Fahrbahn und Bäumen entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen
werden, sofern die Finanzierung gesichert ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.08.2018, OA 285