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Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Die Stadt Frankfurt am Main und das beauftragte Unternehmen FES GmbH sind bemüht, den Standard der Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte (bezogen auf Örtlichkeit, Zeitfenster und Materialart) für die Bürgerschaft zu optimieren. Derzeit findet eine Einsammlung von Klein-Elektrogeräten im Stadtgebiet auch an vier Supermärkten von REWE und drei sogenannten Smart-Märkten statt. Auch andere Supermarktzentren und Baumärkte könnten mittelfristig eventuell als Abgabestelle für verschiedene Abfallfraktionen mitgenutzt werden. Der Ortsbeirat spricht von möglichen Standorten beim REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, am Westbahnhof und neben den Glascontainern nahe der "Sportuni" in der Ginnheimer Landstraße. Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der "Sportuni" und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären. Nicht geeignet als Standplatz ist jedoch laut Prüfung der FES GmbH das Areal beim REWE-Supermarkt in der Gräfstraße. Die FES GmbH wird nun, die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird. Der Magistrat geht davon aus, dass die Aufstellung der Container an den beiden oben genannten Standorten erfolgen kann, sobald die notwendigen Genehmigungen erteilt sind und die Einhaltung des geltenden Gefahrengutrechtes sichergestellt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 Antrag vom 02.01.2017, OF 186/2 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077