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Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 678

Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.

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