Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung
Begründung
Nutzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal "Spritzehaus", Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit von Seiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde das "Spritzehaus" zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2018, OF 1012/5
Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal "Spritzehaus", Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit von Seiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde das "Spritzehaus" zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können.Beratung im Ortsbeirat: 5