Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung
Vorlagentyp: OF CDU, FDP
Begründung
Nutzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal "Spritzehaus", Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit von Seiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde das "Spritzehaus" zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2018, OF 1012/5
Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende
Nutzung Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal "Spritzehaus", Große
Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main eine das Wohnen störende Nutzung im
Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt
am Main ist und damit von Seiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde das
"Spritzehaus" zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat
die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragsteller:
CDU
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5
am 02.11.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3915 2018
Die
Vorlage OF 1012/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD und LINKE. (=
Ablehnung); 4 SPD (= Enthaltung)