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Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung

Vorlagentyp: OF CDU, FDP

Begründung

Nutzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal "Spritzehaus", Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit von Seiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde das "Spritzehaus" zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2018, OF 1012/5 Betreff: Spritzehaus als das Wohnen störende Nutzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Musiklokal "Spritzehaus", Große Rittergasse 41, 60594 Frankfurt am Main eine das Wohnen störende Nutzung im Sinne von Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ist und damit von Seiten der Stadt ein Anreiz geschaffen wurde das "Spritzehaus" zu verdrängen. Begründung: Die entsprechende Information dient dem Ortsbeirat die Zweckmäßigkeit der Förderrichtlinie besser beurteilen zu können. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3915 2018 Die Vorlage OF 1012/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 4 SPD (= Enthaltung)

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