Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 665
Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Wie anlässlich des Schulwegtermins an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße vom 24.01.2014 festgestellt wurde, ist es an dieser Örtlichkeit nicht möglich, den gewünschten Fußgängerüberweg einzurichten, da die zur Einrichtung erforderliche normativ vorgegebene Mindestbelastung von 200 Kfz/h an dieser Stelle nicht erreicht wird. Auch Verkehrsbeobachtungen ließen keine gefährlichen Verkehrssituationen im Sinne des § 161 des Hessischen Schulgesetzes erkennen. Die Fußgängerquerungen am Baseler Platz sind alle signalisiert, so dass ein sicheres Überqueren der einzelnen Fahrbahnen gegeben ist. Die einzelnen Einmündungen am Baseler Platz liegen sehr weit auseinander, so dass eine durchgängige Fußgängerquerung nicht möglich ist. Es sind jedoch ausreichende Aufstellflächen für die Fußgänger an den einzelnen signalisierten Überwegen vorhanden. Der Magistrat bedauert deshalb, es den zwischen Baseler Straße und der Camberger Straße wohnenden Kindern die Mitbenutzung des Schulbusses nicht gestatten zu können, nachdem der Schulweg für Kinder die westlich des Baseler Platzes und nicht in der Wurzelsiedlung wohnen, weniger als 2 km beträgt und von daher weder ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten noch auf Beförderung mit dem Schulbus besteht.