Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST
665
Betreff: Sicherer Schulweg
- vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Wie anlässlich des Schulwegtermins
an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße vom 24.01.2014 festgestellt
wurde, ist es an dieser Örtlichkeit nicht möglich, den gewünschten
Fußgängerüberweg einzurichten, da die zur Einrichtung erforderliche
normativ vorgegebene Mindestbelastung von 200 Kfz/h an dieser Stelle nicht
erreicht wird. Auch
Verkehrsbeobachtungen ließen keine gefährlichen Verkehrssituationen im Sinne
des § 161 des Hessischen Schulgesetzes erkennen. Die Fußgängerquerungen am Baseler Platz sind alle
signalisiert, so dass ein sicheres Überqueren der einzelnen Fahrbahnen gegeben
ist. Die einzelnen Einmündungen am Baseler Platz liegen sehr weit auseinander,
so dass eine durchgängige Fußgängerquerung nicht möglich ist. Es sind jedoch
ausreichende Aufstellflächen für die Fußgänger an den einzelnen signalisierten
Überwegen vorhanden. Der Magistrat bedauert deshalb, es den zwischen
Baseler Straße und der Camberger Straße wohnenden Kindern die Mitbenutzung des
Schulbusses nicht gestatten zu können, nachdem der Schulweg für Kinder die
westlich des Baseler Platzes und nicht in der Wurzelsiedlung wohnen, weniger
als 2 km beträgt und von daher weder ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten
noch auf Beförderung mit dem Schulbus besteht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2014, OM 2805
Antrag vom
23.08.2014, OF
504/1