Sossenheim: Bauzustand des "Sossenheimer Rathauses" (Alt-Sossenheim/Wiesenfeldstraße)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Eine rechtliche Grundlage für Verwaltungsmaßnahmen besteht nur, wenn und soweit von den genannten Gebäudeteilen aufgrund des baulichen Zustands Gefahren ausgehen. Andernfalls kann deren Instandsetzung von dem Eigentümer des Gebäudes nicht verlangt werden. Hinweise auf entsprechende Gefahren liegen dem Magistrat derzeit keine vor. Es besteht darüber hinaus keine rechtliche Möglichkeit, bei dem Bestandsgebäude nachträglich einen barrierefreien Zugang zu fordern.