Sossenheim: Was muss passieren, damit das alte Sossenheimer Rathaus endlich saniert wird?
Stellungnahme des Magistrats
Das "Sossenheimer Rathaus" (Alt Sossenheim 62) steht im Eigentum des Amts für Bau und Immobilien (ABI). Es handelt sich um einen klassizistischen Steinbau aus Sandsteinbruchsteinen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Gebäudehülle ist in die Jahre gekommen. Es bestehen folgende Fassadenschäden: • Abblätternde Sandsteinschichten im Sockelbereich • Gebrochene Trittstufen im Eingangsbereich • Offene Fugen im Mauerwerksverband • Sandsteinaußenfensterbänke ohne Wasserabführung nach außen. Für die Reparatur der gebrochenen Trittstufen im Eingangsbereich liegt bereits die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor, so dass die Arbeiten in den kommenden Wochen ausgeführt werden können. Für die erforderliche weitere Überarbeitung des Sandsteines inklusive der Prüfung der Fensterflügel- und Dichtungen werden Kostenvoranschläge eingeholt. Die Auftragsvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Vergaberichtlinien und in Abstimmung mit dem Denkmalamt. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann daher noch keine verbindliche Terminierung für die Umsetzung genannt werden. Die mögliche Schaffung eines barrierefreien Zugangs wird geprüft.