Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Nachdem im Dezember 2021 konstruktive Gespräche mit den Betreibern der E-Roller stattgefunden haben, laufen letzte rechtliche Klärungen. Ziel ist es, bis Ende des ersten Quartals 2022 in die Umsetzung zu gehen.