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Sondernutzungserlaubnis zur Regulierung der Nutzung von E-Scootern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nachdem im Dezember 2021 konstruktive Gespräche mit den Betreibern der E-Roller stattgefunden haben, laufen letzte rechtliche Klärungen. Ziel ist es, bis Ende des ersten Quartals 2022 in die Umsetzung zu gehen.