Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer gewährleisten - Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST
621
Betreff: Sicherheit für
Radfahrer und Autofahrer gewährleisten - Auffahrt Breitenbachstraße zur
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen Nach den Empfehlungen für die
Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) sind Einfädelspuren auf städtischen Straßen
nicht mehr vorzusehen. Ausgenommen Auffahrten auf Schnellstraßen machen
derartige Einfädelungsspuren aufgrund der dort höher gefahrenen
Geschwindigkeiten erforderlich. Unabhängig hält der Magistrat es aus Gründen der
Verkehrssicherheit für unbedingt erforderlich, die Einfädelspur zur
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße nicht wieder einzurichten. Seit dem Jahre 2006 ereigneten sich
an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße / Ausfahrt Breitenbachstraße 17
Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. Zwei Radfahrer wurden schwer und 15
leicht verletzt. Vor allem
die Möglichkeit des schnellen Abbiegens aus der Breitenbachstraße in die
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße über die vorhandene Einfädelungsspur
führte zu den vielen Unfällen und Konflikten mit querenden Radfahrern. Zur Beseitigung dieses Unfallschwerpunkts wurde
deshalb im Mai 2012 die Einfädelspur im Einmündungsbereich mit
Betonleitelementen dem Verkehr entzogen. Damit wurde sichergestellt, dass die aus Richtung
Breitenbach-Straße kommenden Kraftfahrzeuge infolge des jetzt geringeren
Kurvenradius nur noch mit einer erheblich geringeren Geschwindigkeit in die
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße einfahren können. Diese Maßnahme im Verbund mit der Erneuerung der
Fahrbahnmarkierung, der Verlegung der Haltlinie vor dem Fußgängerüberweg sowie
die beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen 206 StVO "Halt! Vorfahrt
gewähren" hat dazu beigetragen, dass seit fast einem Jahr keine Verkehrsunfälle
mehr mit aus Richtung Bockenheim kommenden Radfahrern und aus der
Breitenbachstraße ausfahrenden Fahrzeugen zu verzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund sieht der
Magistrat davon ab, die Einfädelspur wieder zu öffnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2012, OM 1325
Antrag vom
03.06.2013, OF
299/7
Antrag vom 17.09.2016, OF 67/7
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 179