Unfälle auf der Breitenbachbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1836
Betreff: Unfälle auf der
Breitenbachbrücke Zu 1: Seit Veränderung der Verkehrsführung im Sommer 2013
wurden insgesamt 4 Auffahrunfälle von der Schutzpolizei registriert. Bei
allen kamen keine Personen zu Schaden. Zu 2: Eine Unfallhäufigkeit wurde nicht festgestellt. Die
Verkehrssicherheit wurde durch die getroffenen Maßnahmen insgesamt erhöht.
Zu 3: Vorherige Versuche ohne Einziehung der Einfädelspur
waren erfolglos, da die STOP-Regelung unzureichend befolgt wurde. Problematisch
war dabei nicht die mangelnde Erkennbarkeit der STOP-Regelung, sondern das
Wissen um den konfliktfrei weiterführenden Fahrstreifen. Zu 4: Aus Gründen des verminderten Fahrkomforts,
insbesondere für Linienbusse und Rettungsfahrzeuge, werden an
Hauptverkehrsstraßen keine Aufpflasterungen verlegt. Ferner stehen der bauliche
Aufwand und die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen während des Umbaus,
in keinem Verhältnis zum Nutzen einer Aufpflasterung an der besagten Stelle.
Aus Sicht des Magistrats ist die vorhandene Beschilderung mit Verkehrszeichen
(VZ) 206 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Halt! Vorfahrt gewähren!" und VZ
138-10 StVO "Radfahrer kreuzen" ausreichend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 179