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Unfälle auf der Breitenbachbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1836 Betreff: Unfälle auf der Breitenbachbrücke Zu 1: Seit Veränderung der Verkehrsführung im Sommer 2013 wurden insgesamt 4 Auffahrunfälle von der Schutzpolizei registriert. Bei allen kamen keine Personen zu Schaden. Zu 2: Eine Unfallhäufigkeit wurde nicht festgestellt. Die Verkehrssicherheit wurde durch die getroffenen Maßnahmen insgesamt erhöht. Zu 3: Vorherige Versuche ohne Einziehung der Einfädelspur waren erfolglos, da die STOP-Regelung unzureichend befolgt wurde. Problematisch war dabei nicht die mangelnde Erkennbarkeit der STOP-Regelung, sondern das Wissen um den konfliktfrei weiterführenden Fahrstreifen. Zu 4: Aus Gründen des verminderten Fahrkomforts, insbesondere für Linienbusse und Rettungsfahrzeuge, werden an Hauptverkehrsstraßen keine Aufpflasterungen verlegt. Ferner stehen der bauliche Aufwand und die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen während des Umbaus, in keinem Verhältnis zum Nutzen einer Aufpflasterung an der besagten Stelle. Aus Sicht des Magistrats ist die vorhandene Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 206 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Halt! Vorfahrt gewähren!" und VZ 138-10 StVO "Radfahrer kreuzen" ausreichend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 179