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Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Es ist davon auszugehen, dass Rechenzentren nutzungsbedingt hohe Sicherheitsstandards haben und nur für überprüfte und geschulte Besucher, Kunden oder Nutzer zugänglich sind. Somit gehören Rechenzentren meist zu den Nutzungen, die von den Folgen eines Störfalls nicht betroffen sind, weil sie gegen solche Gefahren durch technische/ bauliche oder organisatorische Vorkehrungen an dem jeweiligen Einzelvorhaben geschützt werden können. Ausgehend davon, dass es sich bei Rechenzentren um potenziell systemrelevante Infrastruktur handeln könnte und diese aufgrund eines Störfalls auch nicht mehr nutzbar wäre, so sei darauf hingewiesen, dass ein wichtiges Grundprinzip der Datenverarbeitung von Colocation-Rechenzentren die gesicherte Redundanz der Daten an verschiedenen Standorten ist. Sollten Rechenzentren vor Ort nicht mehr nutzbar sein, so kann der Kunde auf die gleichen Daten in anderen Rechenzentren außerhalb der Gefahrenzone zugreifen. Die Sicherheit des jeweiligen Standorts und dessen Ausfallwahrscheinlichkeit gehört zu den grundlegenden Auswahlkriterien für einen Rechenzentrumsbetreiber wie für jeden anderen Investor auch. Zu
  2. Das Gelände lag jahrelang brach, d.h. es gab hier in den letzten Jahren keine nennenswerte Anzahl an Arbeitsplätzen. Mit dem Masterplan Industrie verfolgt der Magistrat weiterhin das Ziel, das produzierende Gewerbe zu erhalten und zu stärken. Daher hat sich der Magistrat dafür eingesetzt, dass das Neckermann-Areal nicht umgewidmet wird. Der Magistrat steht hinsichtlich der verbleibenden Flächen weiterhin in engem Kontakt mit dem Eigentümer der verbleibenden Flächen des Neckermann-Areals. Gerade mit Blick auf das verarbeitende Gewerbe in Frankfurt leistet dieser Standort mit seinem jetzigen Immobilienangebot einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die potenzielle Schaffung neuer Arbeitsplätze. Zu
  3. Der Magistrat strebt an dem Standort u.a. einen niedrigeren Versiegelungsgrad mit entsprechender Bepflanzung der Flächen gegenüber der jetzigen Situation sowie eine anteilige Begrünung der dort neu entstehenden Gebäude an. Konkrete Ausgestaltungs- und Fördermöglichkeiten von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie weiteren Maßnahmen zur Klimaanpassung bietet darüber hinaus das städtische Förderprogramm "Frankfurt frischt auf - 50 Prozent Klimabonus". Im Rahmen dieses Programms wurden im Bereich der Hanauer Landstraße bereits vier Fachberatungen durchgeführt und auf zwei Liegenschaften Maßnahmen realisiert. Darüber hinaus sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Abwärme des Rechenzentrums als Energiequelle zu nutzen.