Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schutzkonzepte und Schutzräume im Frankfurter Osten - Schutz bei Katastrophen, Terroranschlägen und militärischen Auseinandersetzungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurt verfügt derzeit über keine aktiven öffentlichen Zivilschutzräume, so auch nicht im Ortsbezirk 11. Die Zivile Verteidigung und damit der Zivilschutz sind Teilbereiche der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland und damit Aufgabe des Bundes. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Aufgabenwahrnehmung in diesen Bereichen auf allen staatlichen Ebenen sukzessive zurückgefahren. Damit der Zivilschutz wieder aktiviert werden kann, muss zwingend eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund erfolgen. Hieran knüpfen alle weiteren Maßnahmen für den Aufbau eines neuen und zeitgemäßen öffentlichen Zivilschutzes an. Ein besonderes Augenmerk sollte der benachbarten Bevölkerung, den Beschäftigten potenziell systemrelevanter Infrastruktur wie Rechenzentren (so auch festgestellt durch den Frankfurter Magistrat in seiner Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 55) zu Teil werden. Insgesamt gab es in Frankfurt 27 Zivilschutzanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 30.000 Schutzplätzen, so auch Anlagen im Ortsbezirk 11. 23 davon sind stadtweit rückabgewickelt und an den Eigentümer, überwiegend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA, zurückgegeben worden. Rückabgewickelte Bunker unterliegen nicht mehr der Zivilschutzbindung und stehen damit für Zivilschutzzwecke, zumindest aktuell, nicht zur Verfügung. Welche abgewickelten Bunker sich überhaupt noch im Besitz der BImA befinden oder bereits für andere Verwendungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Damit ist auch unklar, welche von diesen Schutzanlagen ggf. kurzfristig wieder aktiviert werden können. Ebenso unklar ist, ob entwidmete Schutzbauten heutigen Anforderungen erfüllen. Dies gilt auch für die vier Bauten auf Stadtgebiet (nicht Ortsbezirk 11), die zwar (noch) über eine Zivilschutzbindung verfügen, aber inaktiv sind. Der Magistrat verweist weitergehend auf seine Stellungnahme ST 2103 vom 29.11.2021 zur Anfrage des Ortsbeirates 16 "Katastrophenschutz und Warnsirenen zum Schutz der Bürger bei "Jahrhundertunwettern", Starkregenereignissen, Erdbeben, Terror und kriegerischen Angriffen.