Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST
553 Betreff: Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt -
und für Frankfurt langfristig sichern Zu 1. Die Zone III stellt flächenmäßig den größten Bereich
eines Trinkwasserschutzgebietes dar und wird oftmals in Zone IIIA und IIIB
unterteilt. In der Zone III (A und B) von Trinkwasserschutzgebieten ist i.d.R.
eine Wohnbebauung nicht ausgeschlossen. Gemäß Hessischem Wassergesetz obliegt
der Oberen Wasserbehörde die Durchführung des formellen Verfahrens zur
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. Demgemäß können verbindliche Aussagen
und Einschätzungen zum Verfahren nur vom Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Dezernat IV/F 41.1, getroffen
werden. Im Rahmen der vorbereitenden
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für einen neuen
Stadtteil im Frankfurter Nordwesten wird auch untersucht werden, wie die
wasserwirtschaftlichen Belange in einem zukünftigen Siedlungsgebiet
berücksichtigt werden können. Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das
Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als
Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, unabhängig von den in Rede stehenden
Konzepten zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung weiter verfolgt. Als
fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der
Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf
aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung
erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden
Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie
Grundwassermessstellen neu gebaut. In Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für
Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden weitere Gutachten (u. a. eine
bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine
differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung) und Pläne erstellt.
Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen
Unterlagen eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Zu 2. Teil 1 der Frage: Das aus dem Wasserwerk Praunheim II geförderte
Rohmischwasser enthält im Mittel etwa 12 μg/L (Mikrogramm pro Liter) Uran. Um
den vom Umweltbundesamt festgesetzten Leitwert für Uran im Trinkwasser von 10
μg/L sicher zu unterschreiten, wird das Trinkwasser vor der Abgabe an die
Verbraucher im Wasserbehälter Praunheim mit Trinkwasser aus den
Gewinnungsanlagen der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG gemischt. Der
Urangehalt des ins Netz abgegebenen Trinkwassers (Versorgungsgebiet
Praunheim, Frankfurt-Nordweststadt) beträgt im Mittel 2,6 ug/l. Teil 2 der Frage: Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter
denen das Wasserwerk Praunheim II zukünftig genutzt werden kann, sind
Gegenstand des Verfahrens zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets und der damit
verbundenen Beauftragung entsprechender hydrogeologischer Fachgutachten. Das
Verfahren zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes als Antragsverfahren der
Hessenwasser beim Regierungspräsidium Darmstadt ist bisher noch nicht
abgeschlossen.
Zu 3. Die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt stützt
sich seit jeher auf die Nutzung ortsnaher Wasservorkommen. Die heutige
Versorgungsstruktur, die sich seit mehr als 100 Jahren entwickelt hat,
entspricht den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Der rechtliche Rahmen
für die Gewinnung und die Bereitstellung von Trinkwasser
(Wasserhaushaltsgesetz, Hessisches Wassergesetz) bietet die Möglichkeit von
Entschädigungen im Rahmen des Verfahrens zur Ausweisung eines
Wasserschutzgebietes. Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Grundlage für
die in der Frage angesprochenen finanziellen Kompensationsleistungen. Im Rahmen des von Seiten des Hessischen
Umweltministeriums angestoßenen Leitbildprozesses für ein integriertes
Wasserressourcenmanagement werden die Fragen einer nachhaltigen und
zukunftsfähigen Wasserversorgung für den Raum Südhessen umfassend erörtert.
Dabei ist auch das Zusammenspiel von Ballungsraum und Region in den Fragen der
Wasserbeschaffung Gegenstand der Betrachtungen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2018, V
1070