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Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 553 Betreff: Trinkwassergewinnung auch in Frankfurt - und für Frankfurt langfristig sichern Zu 1. Die Zone III stellt flächenmäßig den größten Bereich eines Trinkwasserschutzgebietes dar und wird oftmals in Zone IIIA und IIIB unterteilt. In der Zone III (A und B) von Trinkwasserschutzgebieten ist i.d.R. eine Wohnbebauung nicht ausgeschlossen. Gemäß Hessischem Wassergesetz obliegt der Oberen Wasserbehörde die Durchführung des formellen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes. Demgemäß können verbindliche Aussagen und Einschätzungen zum Verfahren nur vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Dezernat IV/F 41.1, getroffen werden. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für einen neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten wird auch untersucht werden, wie die wasserwirtschaftlichen Belange in einem zukünftigen Siedlungsgebiet berücksichtigt werden können. Durch die Hessenwasser als Anlagenbetreiber wird das Ziel, das Einzugsgebiet (EZG) der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern, unabhängig von den in Rede stehenden Konzepten zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung weiter verfolgt. Als fachliche Grundlage ist zur Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets und der Wasserschutzgebietszonen eine großräumige Untergrunderkundung mit einer darauf aufbauenden Modellierung der Grundwasserströmung und -bilanzierung erforderlich. Als Voraussetzung dafür werden derzeit und in den kommenden Monaten zusätzliche Erkundungsbohrungen vorbereitet und durchgeführt sowie Grundwassermessstellen neu gebaut. In Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden weitere Gutachten (u. a. eine bodenkundliche Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine differenzierte Bewertung der Nitrataustragsgefährdung) und Pläne erstellt. Neben einer Einbindung des HLNUG wird die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen eng mit der Oberen Wasserbehörde abgestimmt. Zu 2. Teil 1 der Frage: Das aus dem Wasserwerk Praunheim II geförderte Rohmischwasser enthält im Mittel etwa 12 μg/L (Mikrogramm pro Liter) Uran. Um den vom Umweltbundesamt festgesetzten Leitwert für Uran im Trinkwasser von 10 μg/L sicher zu unterschreiten, wird das Trinkwasser vor der Abgabe an die Verbraucher im Wasserbehälter Praunheim mit Trinkwasser aus den Gewinnungsanlagen der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG gemischt. Der Urangehalt des ins Netz abgegebenen Trinkwassers (Versorgungsgebiet Praunheim, Frankfurt-Nordweststadt) beträgt im Mittel 2,6 ug/l. Teil 2 der Frage: Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter denen das Wasserwerk Praunheim II zukünftig genutzt werden kann, sind Gegenstand des Verfahrens zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets und der damit verbundenen Beauftragung entsprechender hydrogeologischer Fachgutachten. Das Verfahren zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes als Antragsverfahren der Hessenwasser beim Regierungspräsidium Darmstadt ist bisher noch nicht abgeschlossen. Zu 3. Die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt stützt sich seit jeher auf die Nutzung ortsnaher Wasservorkommen. Die heutige Versorgungsstruktur, die sich seit mehr als 100 Jahren entwickelt hat, entspricht den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Der rechtliche Rahmen für die Gewinnung und die Bereitstellung von Trinkwasser (Wasserhaushaltsgesetz, Hessisches Wassergesetz) bietet die Möglichkeit von Entschädigungen im Rahmen des Verfahrens zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Grundlage für die in der Frage angesprochenen finanziellen Kompensationsleistungen. Im Rahmen des von Seiten des Hessischen Umweltministeriums angestoßenen Leitbildprozesses für ein integriertes Wasserressourcenmanagement werden die Fragen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wasserversorgung für den Raum Südhessen umfassend erörtert. Dabei ist auch das Zusammenspiel von Ballungsraum und Region in den Fragen der Wasserbeschaffung Gegenstand der Betrachtungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1070