Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
516
Betreff: Verkehrssicherheit
in der Straße Am Hohlacker Bei einer gegebenen Gehwegbreite
zwischen 1,2 m - 1,6 m ist für die vorgeschlagene Ausweichbucht kein Raum
vorhanden. Die Sicherheit des zu Fuß Gehenden muss gewährleistet bleiben.
Der Abschnitt der Straße Am
Hohlacker befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der Verkehrsfluss soll damit
entschleunigt werden. Die Fahrzeugführenden sollen dort entsprechend mit
angepasster Geschwindigkeit fahren. § 1 Straßenverkehrs-Ordnung fordert die
Verkehrsteilnehmende zu besonderer Rücksichtnahme auf. Daraus folgt, dass
aufgrund der bestehenden Parksituation der Verkehrsteilnehmende mit dem
Hindernis auf seiner Seite an geeigneter Stelle warten soll, bis der
Gegenverkehr diesen passiert hat. Sollten also diese Hindernisse durch die vom
Ortsbeirat angeregten Markierungen wegfallen, zeigt die Erfahrung, dass sich
dann auch gleichzeitig die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit sowie das
damit verbundene Sicherheitsrisiko erhöhen. Den Anregungen des Ortsbeirates wird somit nicht
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541
Antrag vom
13.03.2018, OF
478/10
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869