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Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Bei einer gegebenen Gehwegbreite zwischen 1,2 m - 1,6 m ist für die vorgeschlagene Ausweichbucht kein Raum vorhanden. Die Sicherheit des zu Fuß Gehenden muss gewährleistet bleiben. Der Abschnitt der Straße Am Hohlacker befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der Verkehrsfluss soll damit entschleunigt werden. Die Fahrzeugführenden sollen dort entsprechend mit angepasster Geschwindigkeit fahren. § 1 Straßenverkehrs-Ordnung fordert die Verkehrsteilnehmende zu besonderer Rücksichtnahme auf. Daraus folgt, dass aufgrund der bestehenden Parksituation der Verkehrsteilnehmende mit dem Hindernis auf seiner Seite an geeigneter Stelle warten soll, bis der Gegenverkehr diesen passiert hat. Sollten also diese Hindernisse durch die vom Ortsbeirat angeregten Markierungen wegfallen, zeigt die Erfahrung, dass sich dann auch gleichzeitig die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit sowie das damit verbundene Sicherheitsrisiko erhöhen. Den Anregungen des Ortsbeirates wird somit nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869