Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 5.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße "Am Hohlacker" eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird. Damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte. Was angesichts der Straßentopographie eher ausgeschlossen ist. Andererseits, dass dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10
Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am
Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18
Mit der OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 5.12.2017
angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der
Straße "Am Hohlacker" eine schraffierte Fläche oder eine andere
Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45
eingerichtet wird. Damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei
Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der
Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen
könnte. Was angesichts der Straßentopographie eher ausgeschlossen ist.
Andererseits, dass dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei,
da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat
beschließen: Die zuständigen Ämter werden aufgefordert,
in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten
lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass
Verkehrsschilder o.ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Bucht
eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne
Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort
bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche
Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste
einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb
werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der
weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei
Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem
Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für
kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten
Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 516
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR
10 am 13.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2869 2018
Die
Vorlage OF 478/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme