Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST
506
Betreff: Spielhalle in
Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns
gebeten Vorläufige Stellungnahme: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat
inzwischen mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der Spielstättenbetreiberin
abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat
einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH Kassel gestellt, so dass der
Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2010, OM 4416