Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 506
Betreff: Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten Vorläufige Stellungnahme: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat inzwischen mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der Spielstättenbetreiberin abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH Kassel gestellt, so dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist.