Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2010, OM
4416 entstanden aus
Vorlage: OF 646/8 vom
04.08.2010 Betreff: Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird
dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten Vorgang:
ST 1668/09; ST 750/10
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat
schriftlich und mündlich zu erläutern, 1. weshalb die Verwaltung das mit Datum vom
21.04.2009 eingereichte Baugesuch der Firma games & more GmbH zur
Nutzungsänderung von Büroflächen im Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. OG des
Wohn- und Geschäftsgebäudes Alt-Niederursel 1 in eine Spielhalle gemäß § 33i
GewO mit Baugenehmigung vom 07.08.2009 genehmigt hat; 2. weshalb die Verwaltung entgegen der in den
Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23.12.2009 und 23.06.2010
niedergelegten Rechtsauffassung, die Betreiber der Spielhalle verfügten
eindeutig nicht über eine ausnutzbare Baugenehmigung, davon ausgeht, die
Baugenehmigung ebenso wie der auf Antrag der Bauherren ergangene
Änderungsbescheid vom 27.05.2010 seien rechtskonform; 3. weshalb er weiterhin die Planung als
mischgebietsverträglich einstuft; 4. in welcher Weise die Verwaltung die eingereichten
Bauunterlagen (vor allem Ansichtspläne und Schnitte) überprüft hat und zu
welchem Ergebnis die an Ort und Stelle erfolgte Vermessung der Flächen geführt
hat, die für die beiden Spielhallen bzw. die zuletzt genehmigte Spielhalle
vorgenommen wurde; 5. welche Öffnungszeiten nunmehr genehmigt wurden und
welche Zahl von Geldspielgeräten der Betreiber in den von der Bauaufsicht
abgezeichneten Nutzungsbeschreibungen angegeben hat; 6. weshalb er die aufschiebende Wirkung des
Widerspruchs der Anwohner gegen die Baugenehmigung zunächst missachtet und erst
drei Wochen nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 23.06.2010 sowie
wenige Tage nach der anscheinenden Eröffnung der Spielhalle den Bauherren eine
Untersagungsverfügung zugestellt und damit ein einstweiliges Nutzungsverbot
ausgesprochen hat.
7. wie der Magistrat die
notwendige Anzahl der Kfz-Stellplätze errechnet hat und warum er Stellplätze in
einer zum Gebäudekomplex gehörenden Tiefgarage akzeptiert, die durch Rollgitter
verschlossen der Kundschaft nicht zur Verfügung stehen? Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, die
gemeinsam mit vielen anderen engagierten Personen im Stadtteil um den guten Ruf
von Alt-Niederursel fürchten, wenn eine Spielhalle mit dem entsprechenden
Klientel ihren Betrieb aufnimmt, fühlen sich in dieser Angelegenheit von der
Stadtverwaltung im Stich gelassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.11.2010, ST 1524
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.07.2011, ST 869
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.03.2012, ST 442
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.09.2012, ST 1552
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.04.2013, ST 506
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1454
Aktenzeichen: 30 0