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Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2010, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 646/8 vom 04.08.2010 Betreff: Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten Vorgang: ST 1668/09; ST 750/10 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat schriftlich und mündlich zu erläutern, 1. weshalb die Verwaltung das mit Datum vom 21.04.2009 eingereichte Baugesuch der Firma games & more GmbH zur Nutzungsänderung von Büroflächen im Kellergeschoss, Erdgeschoss und 1. OG des Wohn- und Geschäftsgebäudes Alt-Niederursel 1 in eine Spielhalle gemäß § 33i GewO mit Baugenehmigung vom 07.08.2009 genehmigt hat; 2. weshalb die Verwaltung entgegen der in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23.12.2009 und 23.06.2010 niedergelegten Rechtsauffassung, die Betreiber der Spielhalle verfügten eindeutig nicht über eine ausnutzbare Baugenehmigung, davon ausgeht, die Baugenehmigung ebenso wie der auf Antrag der Bauherren ergangene Änderungsbescheid vom 27.05.2010 seien rechtskonform; 3. weshalb er weiterhin die Planung als mischgebietsverträglich einstuft; 4. in welcher Weise die Verwaltung die eingereichten Bauunterlagen (vor allem Ansichtspläne und Schnitte) überprüft hat und zu welchem Ergebnis die an Ort und Stelle erfolgte Vermessung der Flächen geführt hat, die für die beiden Spielhallen bzw. die zuletzt genehmigte Spielhalle vorgenommen wurde; 5. welche Öffnungszeiten nunmehr genehmigt wurden und welche Zahl von Geldspielgeräten der Betreiber in den von der Bauaufsicht abgezeichneten Nutzungsbeschreibungen angegeben hat; 6. weshalb er die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Anwohner gegen die Baugenehmigung zunächst missachtet und erst drei Wochen nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 23.06.2010 sowie wenige Tage nach der anscheinenden Eröffnung der Spielhalle den Bauherren eine Untersagungsverfügung zugestellt und damit ein einstweiliges Nutzungsverbot ausgesprochen hat. 7. wie der Magistrat die notwendige Anzahl der Kfz-Stellplätze errechnet hat und warum er Stellplätze in einer zum Gebäudekomplex gehörenden Tiefgarage akzeptiert, die durch Rollgitter verschlossen der Kundschaft nicht zur Verfügung stehen? Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, die gemeinsam mit vielen anderen engagierten Personen im Stadtteil um den guten Ruf von Alt-Niederursel fürchten, wenn eine Spielhalle mit dem entsprechenden Klientel ihren Betrieb aufnimmt, fühlen sich in dieser Angelegenheit von der Stadtverwaltung im Stich gelassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1524 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2011, ST 869 Stellungnahme des Magistrats vom 19.03.2012, ST 442 Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 506 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1454 Aktenzeichen: 30 0

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