Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST
1454
Betreff: Spielhalle in
Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns
gebeten Der Sachstand hat sich seit der
letzten Stellungnahme nicht geändert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
hat mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der Spielstättenbetreiberin abgewiesen.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf
Zulassung der Berufung beim VGH Kassel gestellt, so dass der Rechtsstreit noch
nicht abgeschlossen ist. Es kann nicht vorhergesagt werden, wann mit einem
Fortgang des Verfahrens beim VGH zu rechnen ist. Der Magistrat wird
unaufgefordert berichten, wenn eine Entscheidung des VGH in der Sache
vorliegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2010, OM 4416