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Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1454 Betreff: Spielhalle in Niederursel - Magistrat wird dringend um Erläuterung seines Verwaltungshandelns gebeten Der Sachstand hat sich seit der letzten Stellungnahme nicht geändert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der Spielstättenbetreiberin abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH Kassel gestellt, so dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist. Es kann nicht vorhergesagt werden, wann mit einem Fortgang des Verfahrens beim VGH zu rechnen ist. Der Magistrat wird unaufgefordert berichten, wenn eine Entscheidung des VGH in der Sache vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2010, OM 4416