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Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Der Anregung, die Textorstraße zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die Tempo 30-Zone zu integrieren, wird entsprochen, sobald die an der Stegstraße und Diesterwegstraße noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abgebaut sind. Im Bereich der Lichtsignalanlagen sind außerdem bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes erforderlich. Der Anregung, die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße in die Tempo 30-Zone zu integrieren, wird ebenfalls entsprochen, sobald die an der Textorstraße/Ecke Oppenheimer Landstraße befindliche Lichtsignalanlage abgebaut ist. Die bauliche Einengung des Knotenbereichs erfolgt im Rahmen der Umgestaltung der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, die im Zusammenhang mit dem Schulstandort der IGS-Süd steht (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130). Zu 3.: Der Anregung, die Diesterwegstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben, wird nach dem Abbau der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße entsprochen.